Notenübersicht des Marion-Dönhoff-Gymnasiums

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Individuelle Förderung: 2,6

Kommentar von DanielB (Schüler)
Noten gegen Sex, einige schlechte Schüler werden mit auffallend guten mündlichen Noten hochgepuscht, andere drastisch über das Mündliche abgewertet!
Kommentar von reni99 (Eltern)
noch nicht wirklich akzeptabel...
Kommentar von boyone (Schüler)
Vorsicht: Notenmanipulation an dieser Schule!

Gebäude/Ausstattung: 2,3

Kommentar von DanielB (Schüler)
Geld im Überfluss vorhanden. Wo kommt das nur her?
Kommentar von reni99 (Eltern)
wurde viel erneuert...muss aber noch Einiges getan werden...vor allem der Fußboden...

Lehrkräfte: 2,5

Kommentar von DanielB (Schüler)
Manipulierbare Lehrkräfte,sogar Arbeiten /Zeugnisnoten manipuliert,Sex gegen Noten-demnächst wieder alles auf EMGS nachzulesen!
Kommentar von reni99 (Eltern)
Noten sind nicht transparent für Eltern. Aber scheinen in Ordnung. Könnten durch mehr Förderung sicherlich besser sein. Manchmal passt eventeuell auch ein Lehrer nicht zu dem Fach in die Klasse...
Kommentar von boyone (Schüler)
Vorsicht:Notenmanipulation
Müssen sich Lehrer an das Schulgesetz halten? <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Eine Veröffentlichung von nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, die eine zuständige Landesschulbehörde zu verantworten hat, dient der Orientierung von Schülern und Eltern und führt zu einer erhöhten Transparenz, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit entspricht. <br /><br /><br /> Es werden im folgenden Fall nachweisbare schriftlich dokumentierte Tatsachen dargestellt. <br /><br /><br /> Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Unterlagen, die als Beweisgrundlage vorliegen, nicht veröffentlichen. <br /><br /><br /> Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit möchten wir nutzen, um auf Folgen hinzuweisen, die sich durch die Bescheide von Landesschulbehörde und Kultusministerium ergeben könnten. <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> An einem Gymnasium einer Kreisstadt in Niedersachsen ereignete sich folgender Vorfall: <br /><br /><br /> Eine Lehrkraft hatte nachweislich gegen die Beschlüsse der Fachkonferenz verstoßen, indem sie den Benotungsschlüssel verfälscht hat. Durch die eigenmächtige Erweiterung des mündlichen Parts, verschaffte sie sich einen Spielraum, der das Ab- und Aufwerten von einzelnen Schülern erleichterte. <br /><br /><br /> Auf Nachfragen nach den von ihr vergebenen Zeugnisnoten, bestätigte sie wiederholt, dass die von ihr angewandte Benotungsgewichtung so in den Fachkonferenzen festgelegt sei. <br /><br /><br /> Eltern verlangten daraufhin Einsicht in die Konferenzbeschlüsse und bekamen schriftlich vom Schulleiter mitgeteilt, dass ein falscher Benotungsschlüssel von der Lehrkraft angewandt worden war, was natürlich weitere Fragen nach den Gründen aufwarf. <br /><br /><br /> Erneutes Nachhaken nach Aufdeckung der Falschaussagen hatte zur Folge, dass der Schulleiter eine schriftliche Empfehlung für einen Schulwechsel aussprach, obwohl das betreffende Kind sich stets korrekt verhalten hatte. <br /><br /><br /> Erst nachdem die Landesschulbehörde eingeschaltet wurde, wurde diese Aufforderung, die Schule zu verlassen, abgeschwächt dargestellt. Auch musste die Schule inzwischen die korrekten Fachkonferenzbeschlüsse aller Fächer und Jahrgangsstufen veröffentlichen, was durchaus als Erfolg angesehen werden kann, da hier endlich allen Schülern offengelegt wird, wie sich die Benotungsgewichtungen der einzelnen Fächer zusammensetzen. <br /><br /><br /> Die betreffende Lehrkraft wurde und wird aber weiterhin gedeckt, obwohl noch weitere Beweise das Fehlverhalten untermauerten. <br /><br /><br /> So teilte beispielsweise die zuständige Aufsichtsbehörde mit, dass die Lehrkraft in einer Stellungnahme erklärte, dass sie nicht „alle“ Noten falsch gewichtet habe. Da könnte man logischerweise vermuten, dass der verfälschte Benotungsschlüssel gezielt angewandt wurde... <br /><br /><br /> Trotz eines eindeutigen Gesetzesverstoßes wird keinerlei disziplinarische Maßnahme gegen die Lehrkraft eingeleitet. Die Aufsichtsbehörde versucht mit Worten wie „irrtümlich“, „versehentlich“, „kann sich nicht mehr erinnern“ die in jedem Schreiben dokumentierten Beweise abzuschwächen. Das übergeordnete Ministerium erklärt das Fehlverhalten der Lehrkraft, die paradoxerweise schon viele Jahre im Amt steht, mit „anfänglicher Unsicherheit“. <br /><br /><br /> Landesschulbehörde und Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes tolerieren damit einen Gesetzesverstoß, der rechtlich klar geregelt ist: <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> NSch § 50 <br /><br /><br /> (1) Die Lehrkräfte erziehen und unterrichten in eigener pädagogischer Verantwortung. Sie sind an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der kollegialen Schulleitung, Beschlüsse des Schulvorstands, Beschlüsse der Konferenzen und deren Ausschüsse nach § 39 Abs. 1 und 2 sowie an Anordnungen der Schulaufsicht gebunden. <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Wir meinen: <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Damit wird jedem Lehrer in diesem Bundesland gestattet, bedenkenlos gegen das bestehende Schulgesetz zu verstoßen ! Die pädagogische Freiheit, die bisher eindeutig gesetzlich eingeschränkt war, ((NSchG § 50) , darf nun nach dem Bescheid des Kultusministeriums grundlos und ganz legal missbraucht werden! Was ein Lehrer darf, dürfen vermutlich alle anderen ebenfalls... <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Wir meinen: <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Das Schulgesetz eines Bundeslandes bildet die unverzichtbare Grundlage des Schulsystems. Wenn die Rechte der Schüler auf eine faire Benotung durch das Kultusministerium widerstandslos außer Kraft gesetzt werden, Lehrer sich nicht mehr an die Gesetze halten müssen, wird der Diskriminierung einzelner Schüler Tür und Tor geöffnet. <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Ein weiterer Fall , der sich in unserer Kreisstadt ereignete, lässt Schüler und deren Eltern ebenfalls staunen: <br /><br /><br /> Das Kultusministerium sowie die Landesschulbehörde bestätigten, dass Klassenarbeiten auch voll anerkannt werden, wenn diese mit eintägiger Verspätung abgegeben worden sind. <br /><br /><br /> Wir fragen uns, ob diese Entscheidung auf alle Schüler des betreffenden Bundeslandes übertragbar wäre, oder doch nur wenige Auserwählte in den Genuss eines solchen Sonderbonusses gelangen. <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Gegen den Bescheid des Kultusministeriums werden wir Beschwerde einreichen und hoffen, dass durch eine Veröffentlichung die Schüler und Eltern Niedersachsens auf die nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der zuständigen Behörden aufmerksam werden und sich ihrer Rechte bewusst werden. <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Wir meinen: <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Alle Schüler haben doch ein Recht darauf, <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> 1. dass die im Schulgesetz festgelegten Gesetze von Lehrern eingehalten werden müssen. <br /><br /><br /> 2. dass Klassenarbeiten von allen Schülern und Schülerinnen einer Klasse am selben Tag zum gleichen Zeitpunkt abgegeben werden müssen. <br /><br /><br /> 3. dass die mündliche Benotung transparent gemacht werden muss durch Nachweise des Lehrers, besonders wenn zwischen schriftlicher und mündlicher Note mehr als drei Notenstufen liegen. <br /><br /><br /> 4. dass eine Schule die Benotungsvorgaben der Fachkonferenzbeschlüsse für alle Fächer offen darlegen und ein Lehrer diese Vorgaben auch einhalten muss. (siehe „Transparenzerlass“ anderer Bundesländer ). Eine Offenlegung der Benotungsgewichtungen würde besonders für alle Schüler, die vor einem Schulwechsel stehen, eine große Entscheidungshilfe darstellen. <br /><br /><br /> . <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Eine Frage, die sicher alle Schüler und Eltern interessiert: <br /><br /><br /> Müssen sich Lehrer an die entsprechenden Schulgesetze eines Bundeslandes halten? <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> <br /><br /><br /> Von Verleumdungsinszenierungen, die uns aufgrund unserer berechtigten eingereichten Beschwerden von bestimmten Personen, die hier leider nicht genannt werden dürfen, untergeschoben werden sollen, möchten wir uns eindeutig distanzieren!

Schulleitung: 1,8

Kommentar von DanielB (Schüler)
Schulleiter lügt sich um Kopf und Kragen um seine Skandale zu vertuschen!
Kommentar von reni99 (Eltern)
Note bedarf keinen Kommentar.
Sex- und Notenskandal - siehe unter EMGS Thema: Müssen sich Lehrer an das Schulgesetz halten?

Unterrichtsbegleitende Aktivitäten: 2,5

Kommentar von DanielB (Schüler)
Oh ja: Sex gegen Noten, Manipulationen rund um die Schule!
Kommentar von yanniks (Schüler)
Früher Jugend Trainiert für Olympia, Jugend Forscht
Kommentar von reni99 (Eltern)
Diese Schule ist sehr gut ausgerichtet auf außerschulische Bedürfnisse der Kinder / Jugendlichen.
Sexskandal!

Schulklima: 2,6

Kommentar von DanielB (Schüler)
Manipulationen und Ungerechtigkeiten zerstören das Klima dramatisch!Nur die Nutznießer unterstützen die Schmierereien
Kommentar von reni99 (Eltern)
Mein Kind hat keine Gewltprobleme an der Schule.

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