Am 23. Juni hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Lehrerbenotung auf unserem Partnerportal spickmich.de entschieden. Und diese ist nach Meinung der Richter erlaubt und kann auch weiterhin von den Schülern durchgeführt werden.

Die Begründung: die Lehrer werden auf spickmich nur in ihrem Berufsstand beurteilt und müssen sich eine Bewertung ihrer Arbeit durchaus gefallen lassen. Dies ist durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Wir freuen uns mit spickmich.de und den Schülern in Deutschland über
diese Entscheidung. Auf schulradar.de wollen wir darüber hinaus
weiterhin auch Eltern und Lehrern ein Forum zu Bildungsthemen bieten.