Durch die Zentralen Prüfungen werden die (Noten-)Karten doch eh ganz neu gemischt (wenigstens in den ZP-Fächern). Da kann sich noch sehr viel verändern. Sie machen immerhin 50 % der Abschlussnote aus.
dass dein Sohn noch "nie" wiederholt hat, hat auch etwas mit den Versetzungsordnung der Gesamtschule zu tun, da dort in der Regel keine Wiederholung bis zur 9. Klasse erfolgt.
Aber nun zu deiner Frage:
Ich hatte im Hinterkopf, dass eine Wiederholung zur Erlangung von Abschlüssen möglich ist, habe aber sicherheitshalber auf der Seite des Schulministeriums (www.schulministerium.nrw) nachgeschaut, dort ist die APO-SI abgedruckt. Hier der Wortlaut:
§ 23
(1) Die Klasse 9 und 10 kann einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat. ...
(2) Über Absatz 1 hinaus kann die Klasse 10 der Gesamtschule einmal freiwillig wiederholen, wer zwar den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, nicht aber den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat, wenn die Versetzungskonferenz festgestellt hat, dass die Teilnahme an zwei Erweiterungskursen im Wiederholungsjahr möglich ist.
(3)... (da geht es um die Nichtüberschreitung der Höchstverweildauer)
Also darf dein Sohn das Schuljahr freiwillig wiederholen.
Aber:
1. Wenn die Lehrerin dir das verneint hat, kann das zwei Gründe haben:
a) sie hat keine Ahnung
b) sie will deinen Sohn loswerden, und hofft, dass du dich mit ihrer Aussage zufrieden gibst (warum?)
2. Aufgrund eigener Erfahrungen (arbeite in einer Hauptschule) mit freiwilligen Wiederholungen, kann ich nur sagen, dass diese Wiederholungen selten den Erfolg haben, den sich Schüler und Eltern versprechen. Bei uns haben 9 von 10 Schülern durch die Wiederholung nicht mehr erreicht als vorher, einige hatten ihr Zeugnis sogar noch verschlechtert.
Wie ihr damit umgeht, ist nun mal eure Sache, ich kenne deinen Sohn und die Situation an seiner Schule nicht. Wenn ihr euch für die Wiederholung entscheidet, wünsche ich deinem Sohn viel Erfolg und den nötigen Ehrgeiz (eventuell auch gegen den Widerstand der Schule) zu zeigen, dass mehr in ihm steckt (schulisch) als die Schule bisher erkennen konnte.
Die Einschränkung in Absatz 2 dürfte nicht relevant sein, da es in größeren Systemen eigentlich immer die Möglichkeit zur Teilnahme an zwei Erweiterungskursen geben sollte. Oder war dein Sohn bisher nur in einem E-Kurs (aber dann wäre FOR doch auch nicht erreichbar gewesen, oder - habe jetzt nicht die ganze APO-SI gelesen).
Viel Erfolg, ich hoffe, ich konnte dir und deinem Sohn helfen - berichte mal, wie ihr euch entscheidet und wie die Schule darauf reagiert.
Ach, du solltest am besten den Wunsch auf Wiederholung vor den Konferenzen beantragen/äußern, damit die Versetzungskonferenz auch dementsprechend eventuelle Widersprüche (Absatz 2) besprechen kann.
Unser Sohn stand am 1 Halbjahr noch FOR und will eigendlich sein Fachabi machen .
Nun sind seine Noten nach unten gegangen HA 10 ,ihm fehlt nur 1 Note zum FOR !
In 3 Wochen werden die ZAP geschrieben, sollte er dort versagen hat er nur HA10.
Meine Frage kann er seine Schulzeit verlängern da er noch nie wiederholt hat ?
Er geht in NRW auf eine Gesamtschule !
Vieleicht kann mir da jemand helfen, die Lehrerin sagt wiederholen geht nicht !
Danke !
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