Hallo, liebe mitbetroffene Eltern!
Es herrscht doch freie Grundschul-Wahl-zumindest in NRW! Gerne wollen die Schulämter Kinder zuweisen, aber das muß man nicht akzeptieren! In unserem Fall hieß es erst, wenn die gewünschte Schule von Schülern aus dem direkten Wohnumfeld voll besetzt wäre, hätten wir keinen Anspruch. letztlich aber war die Wegberechnung entscheidend, das Amt hatte sich um 4 m (!) vertan, so daß mein Sohn die Wunschschule nun zusammen mit 3 anderen aus seinem Kindergarten besuchen kann.
Viel Glück!
die beiden letzten Punkte - Lerninhalte (bilingualer Unterricht) und Freunde - haben allerdings nur bei Kindern nach der Grundschule gezählt (in den beiden mir bekannten Fällen). Dann musste auch noch die beiden Rektoren zustimmen.
ich hab erst heute deine Frage gelesen.
Bei uns steht in der Zeitung, wer wo angemeldet werden muss (nach Strassen sortiert).
Zuständig ist bei uns die Stadtverwaltung, Fachgruppe Schule und Sport. So etwas ähnliches müsste es auch bei euch geben. Diese Fachgruppe legt die Einzugsbereiche verbindlich fest und Ausnahmegenehmigungen (wenn du den offiziellen Weg gehen willst) sind zumindest theoretisch möglich, wenn sie gut begründet sind. Das kann eben eine Tagebetreuung in einem anderen Einzugsgebiet sein, oder besondere Lerninhalte auf einer anderen Schule oder auch ein anderer Grund (alle Freunde gehen auf eine andere Schule, damit ist eine mir bekannte Schülerin durchgekommen).
Vielleicht ermöglicht deine Situation eine solche Ausnahmegenehmigung ?
Versuche es, viel Glück !
bei uns ist das so,dass cousin und cousine auf die selbe schule gehen und ich sie auch dorthin schicken wollte,weil sie dann mit denen mitgehen unnd wiederkommen könnte--und ich habe noch 2 andere kinder von denen 1 auch im kiga angemeldet ist der aber in eine ganz richtung ist und ich den halben tag nur mit bringen und abholen verbringen würd.
meinst du das würde auch als grund zählen,oder können die dann einfach sagen-musst du selbst mit klar kommen-
an wen muss ich mich da wenden?ans schulamt oder die schule??
Hallo, ja leider ist das in Niedersachsen so. Einzig ein Umzug kann da helfen, oder ein Ummelden des Kindes. Weitere Alternative könnte sein, wenn man angibt, dass das Kind von einer Tagesmutter betreut wird und diese im anderen Einzugsbereich wohnt.
Zumindes vordergründig geht es bei den Einzugsbereichen ja auch darum, kleinen Kindern einen möglichst kurzen Schulweg zu ernmöglichen.
Du musst da ein bisschen tricksen...morgens fährst du sie/ihn hin und nach Schulschluss geht sie/er zu Fuss zur Tagesmutter....
wir wohnen in niedersachsen..und nun haben wir eine aufforderung zu anmeldung an der grundschule zugeschickt bekommen,da ich aber unsere tochter auf einen andere schule anmelden wollte,weil ihr cousin der gegenüber von uns wohnt auch auf diese schule gehen wird..wurde mir gesagt ich hätte da gar keine wahl und sie müsse dann wohl auf die andere schule gehen..
ich finde das ehrlich gesagt ganz schön heftig??!!warum muss ich sie auf einer schule anmelden obwohl ich sie dort gar nicht hinschicken will,weil ich nur schlechtes über diese schule gehört habe--hier die bewertungen sind auch gar nicht gut--kann man sich darauf verlassen??
vielen danl im vorraus...
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Es herrscht doch freie Grundschul-Wahl-zumindest in NRW! Gerne wollen die Schulämter Kinder zuweisen, aber das muß man nicht akzeptieren! In unserem Fall hieß es erst, wenn die gewünschte Schule von Schülern aus dem direkten Wohnumfeld voll besetzt wäre, hätten wir keinen Anspruch. letztlich aber war die Wegberechnung entscheidend, das Amt hatte sich um 4 m (!) vertan, so daß mein Sohn die Wunschschule nun zusammen mit 3 anderen aus seinem Kindergarten besuchen kann.
Viel Glück!