"freie" Schulwahl

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Hello My Good Friend,
von joylovekk (Lehrer), 23. Mär 21:51
Hallo mein guter Freund,
Wie geht es Ihnen heute?
Ich hoffe, Sie sind in Ordnung
, gut zu mir ich bin OK
, Mein Name ist miss Freude
ich sah Ihr Profil heute schöne
und ich liebe es wirklich das ist, warum
Ich schreibe diese Nachricht an Sie,
kannst du bitte freundlicherweise schreiben
und sagen Sie mir mehr über sich selbst,
hier ist meine E-Mail-ID
(joyeverdesmond@yahoo.com)
sobald ich von Ihnen erhalten
Ich werde glücklich sein zu antworten zurück
mit meinen Bildern,
Mein besonderes Hobby
umfasst das Lesen der Literatur
, Schwimmen, Filme gucken
und hängen mit guten Freunden.
Achten Sie darauf, freue mich dein Freund sein.
Miss Joy,
schreiben Sie mir bitte direkt an meine
E-Mail-Adresse oben
(joyeverdesmond@yahoo.com)
"freie" Schulwahl
von manxnorton (Eltern), 14. Nov 12:27
Hallo,

schon bei der Einschulung ins 1. Schuljahr mussten wir die Erfahrung machen, dass die "freie Schulwahl" nur auf dem Papier existiert. Schulen mit gutem Ruf sind gefragt und können nur einen Bruchteil der Anmeldungen annehmen. Also ist da in der Praxis gar nix mit freier Wahl.

Jetzt steht der Wechsel auf die weiterführende Schule an und es ist das gleiche. Die favorisierte Schule kann seit Jahren nur ca. ein Drittel der angemeldeten Kinder aufnehmen.

Frage 1:
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Es gibt doch wohl eine Schule, die unser Kind aufnehmen muss? Wahrscheinlich eine am Wohnsitz. Wie ist das im Gesetz formuliert?

Frage 2:
Falls es dann so ist, dass es diese Schule gibt, die das Kind aufnehmen muss: Wie sieht das dann aus, wenn die Grundschule die entsprechende Schulempfehlung für diese Schulform verweigern sollte (diese Empfehlung ist ja inzwischen nicht mehr verbindlich)? Kann ich darauf bestehen, dass diese Schule mein Kind aufnimmt?

Danke für Informationen und viele Grüße

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