Es ist wirklich erstaunlich in welcher Rechtschreib- und Formulierungsqualität Forenbeiträge veröffentlicht werden.
Hoffentlich entspricht die Leistungsfähigkeit der Beitragsschreiber nicht den Fähigkeiten ihrer Sprösslinge!
Für seine Kinder sollte man als Elternteil die volle Verantwortung übernehmen und diese nicht, wie so häufig an die Lehrerschaft abschieben als beginne die elterliche Verantwortung erst dann, wenn die Kinder nach der Schule wieder zu Hause sind.
Das Benehmen der Kinder in der Schule ist ein Spiegel der erzieherischen Fähigkeiten ihrer Eltern!
Eltern die an ihren Arbeitsstätten ungerechtfertigt unter unangemessenem Leistungsdruck leiden müssen, suchen sich die Lehrerschaft ihrer Kinder als Überdruckventil. Kein Aufwand ist zu hoch und keine Mühen werden gescheut um hier nun die Macht zu demonstrieren, die diesen "schwachen" Menschen am Arbeitsplatz versagt bleibt. Aber schauen Sie sie sich doch einmal auf einem Elternabend um. Dort finden sie immer die gleichen Eltern (eine Hand voll), nämlich die, für die Kindeserziehung aus Eigenverantwortung und Selbstkritik besteht! Deren Kinder sind in aller Regel nicht in ihrem Sozialverhalten eingeschränkt.
Zu meiner Schulzeit haben Eltern für ihre eigenen erzieherischen Fehlleistungen keine Anwaltskanzleien damit beauftragt, Lehrer juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Meine Eltern waren instinktiv dankbar für die erzieherische Unterstützung durch die Lehrer. Denn auch meine Eltern waren Schüler und konnten sich noch bewußt machen von wem Störungen und soziales Fehlverhalten ausgingen, nämlich von den Schülern. Ihre Kinder werden anstatt Erziehung nur die Gewissheit mitnehmen, das Lehrer juristisch belangt werden können. Also werden Grenzen überschritten anstatt diese einzuhalten!
Lehrer machen professionell ihren Job!!! Die Zeit ihre Kinder zu schikanieren bleibt wirklich nicht, machen sie sich nichts vor. Nicht alles dreht sich um ihr Kind. Noch nicht einmal ihnen geht es um ihr Kind, wenn sie juristisch vorgehen. Sie wollen Macht demonstrieren und behindern dadurch die wirklich wichtige Erziehung ihres Kindes statt diese zu fördern.
Ich kann hier nur die Anregung geben, Lehrer als Teil einer notwendigen Erziehung für ihre Kinder anzusehen. Bekämpfen sie diese nicht, sondern unterstützen sie deren Entscheidungen und Maßnahmen. Hören sie auf Pädagogen eines besseren belehren zu wollen. Es sind Profis, die Jahre studiert haben um es besser als sie zu können! Ihr Kind hat garantiert etwas verbrochen wenn es von Lehrern eingebremst wird.
Hören sie auf nach anderen Verantwortlichen zu suchen.
Sehen sie in den Spiegel bevor sie auf Lehrer losgehen oder Anwälte einschalten.
Mischen sie sich nicht in Erziehung ein, wenn sie nicht die Verantwortung dafür tragen wollen. Oder aber tragen sie die Verantwortung und erziehen sie verantwortungsvoll!
Die Generation die jetzt aufwächst ist nicht belastbar und damit zum scheitern verurteilt wenn sie weiterhin den einfachen Weg wählen. Selbstkritik fängt bei ihnen an, nicht bei anderen.
Situation angemessen
Alter der Kinder
Schulform
Wie haben die Kinder sich in der Vergangenheit verhalten
Eine Aufsichtspflichtverletzung ist also im Einzelfall zu prüfen.
Je mehr Informationen du gibst, ohne Namen zu nennen, desto leichter wird es die Situation zu verstehen. Dann kann man auch auf die Richtigen Vorschriften und Erlasse verweisen.
Aufgrund der von dir genannten Schulbegleitung, könnte hier wohl eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen.
Indem man den Schulnamen nicht nennt, sondern nur die Schulform.
z.B. Grundschule in NRW.
Dann wäre dieser Link zuständig.
http://schulamt.kreis-steinfurt.de/C1257421002AE8D7/html/7ADFD162FFDF5AD2C125742B0039986B?opendocument&nid1=69633
http://www.schulradar.de/forum/nrw/von-der-schule-fliegen
gewalt auf schulhöfen
von peterlein600 (Eltern), 27. Feb 16:23
Ziatat: „Wie kann ich hier Antworten ohne neue Diskusion starten gruß peterlein 600“
Sich in diesem Forum anmelden:
http://bb.focus.de/focus/f=Schulrecht+Gut+beraten+bei+Schulproblemen-82
oder diesem
http://www.recht.de/
in beiden Foren kann man über PN Informationen austauschen.
ich habe nichts unterschrieben und nichts Mündliches ausgesprochen . Ich habe eine Schulbegleitung beim Jugentamt Beantragt ,und die Schule eine Bescheinigung das mein Sohn sozusagen eine Behinderung hat ,wegen der Schulbegleitung .Denke mal gerade dann dürften die ihn da nicht alleine zurück lassen.
Hallo
Mein Sohn ist 10 Jahre alt .Auf dem Ausflug waren mehrere Schulen ,von einer anderen Schule mehrere Schüler ihn Verprügelt . Nein es war die Rektorin selbst .Mein Sohn sollte an der Reithalle vorne stehen bleiben und die Rektorin selber war hinten in der Halle als mein Sohn erneut verprügelt wurde .Wie kann ich hier Antworten ohne neue Diskusion starten gruß peterlein 600
wurden in dem Telefonat eigentlich die Gründe genant, warum dein Sohn von dir abgeholt werden sollte?
Hast Du Schriftlich zugestimmt, dass dein Sohn zurückbleibt?
Oder nur Mündlich?
Wurde dein Sohn von anderen Schülern der Schule verkloppt oder von anderen Personen?
War noch eine Lehrkraft vor Ort?
Wie alt ist dein Sohn?
Du schriebst: „Die Rektorin war wohl da“
Ich vermute du meinst die 2. Konrektorin.
Wo war sie zu der Zeit genau?
Vielleicht solltest du an deinem Ort mal einen Elterstammtisch Gründen.
Es ist ja möglich, dass es noch mehr Eltern gibt, die mit der Schulleitung nicht zufrieden sind.
Hallo Astra
unser Sohn war auf einen Schulausflug wehrend des Ausflugs Verprügelt und danach hat er gebockt ,da haben die Lehrer ihn zurück gelassen und mich Angerufen .Mein Sohn mußte alleine am Ausflugsort bleiben bis ich ihn abhole,sagten die Lehrer zu mein Sohn .In der Zeit als er wartete wurde er erneut Verprügelt .Also beim Schulausflug nicht mit Zurück genommen .
Wo wurde dein Sohn zurückgelassen und verprügelt?
Am Ort des Klassenausfluges oder an der Schulbushaltestelle?
Ist dein Sohn mit dem Bus mitgefahren?
Gibt es Zeugen?
Die Schulaufsicht wird von der Bezirksregierung, in deinem Fall von der Bezirksregierung in Münster durchgeführt.
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_42_Realschulen/personen/index.html
Dessen Vorgesetzte Dienstelle ist in Düsseldorf.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Disclaimer/index.html
Für Dienstaufsichtsbeschwerdengelten die drei F.
Fristlos
Formlos
Fruchtlos
Die Schule ist nicht für die Aufsicht außerhalb des Schulgeländes zuständig. Nur bei Schulischen Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht.
Um sich ein besseres Bild machen zu können, bitte die Fragen beantworten.
§ 9 ADO
Weitere Aufgaben
(2) Die Lehrer und Lehrerinnen führen im Rahmen der Aufsichtspflicht der
Schule Aufsicht.
http://www.emgs.de/downloads/olgzw.pdf
Hier ist die Urteilsbegründung wichtig.
Zitat aus dem Urteil: „Jeder hoheitlich handelnde Beamte ist verpflichtet, sich bei der Amtsausübung aller Eingriffe in fremde Rechte zu enthalten, die eine unerlaubte Handlung im Sinne des bürgerlichen Rechts, so auch des § 823 Abs. 1 BGB darstellen. Ein Beamter, der in Ausübung seines öffentlichen Amtes in diesem Sinne eine unerlaubte Handlung begeht, verletzt dadurch zugleich eine ihm dem Träger des Rechts oder Rechtsguts gegenüber obliegende Amtspflicht. Zu den gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten zählt auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (ständige Rechtsprechung des BGH: vgl. BGHZ 69, 128, 138; BGH NJW 1981, 675, 676 und BGH NJW 1994, 1950, 1951).
Die Fürsorge - und Obhutspflicht eines Lehrers gegenüber Schülern geht über die allgemeine Amtspflicht eines Beamten hinaus. Dadurch, daß die Schüler verpflichtet sind, die Schule zu besuchen, resultiert für Lehrer während der Schulzeit die Amtspflicht, die Schulkinder vor Schäden an Gesundheit und Vermögen wie auch vor Verletzung anderer grundrechtlich geschützter Güter zu schützen. Sie dürfen weder selbst grundrechtsverletzende Handlungen vornehmen noch solche dulden. Deshalb darf der Lehrer auch nicht dazu beitragen, daß das Persönlichkeitsrecht eines Schülers dadurch verletzt wird, daß gegen einen einzelnen Schüler gerichtete ehrverletzende Äußerungen verbreitet werden. Diese Amtspflicht dient dem Schutz der Grundrechte der Schüler, da sie sich während der Schulzeit in der Obhut der Schule befinden. Sie besteht also gerade den Schülern gegenüber.“
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__340.html
§340 StGB
(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.
Hallo
Mein Sohn wurde auf einen Schulausflug verprügelt, er meldete es den Lehrer er reagierte nicht ,mein Sohn Bockig und Versteckte sich lief fort ,kam aber kurze zeit wieder zurück . Die Lehrer suchten ihn fanden ihn nicht . Der bus zur Rückfahrt kam . Mein Sohn war auch an Bus wollte erst nicht einsteigen da riefen die Lehrer mich an ,das ich ihn abholen sollte ,bin da hin gefahren um ihn zu holen ,als ich Amkam wurde er gerade wieder verprügelt ,keine Lehrer mehr da ,sind schon weggefahren und mein Sohn zurück gelassen .Die rektorin war wohl da ,aber leider nicht vor ort um mein Sohn bei zustehen .
meine Frage wo kann ich etwas über schulaufsicht herunter laden Frg peterlein 600
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Übungsaufgaben für Nachhilfe und Förderung
Motivierende Materialien für die Förderung Ihres Kindes in den Fächer Mathe, Deutsch und Englisch. Alle Materialien wurden von Lehrern verfasst und haben sich in der Praxis bewährt.
www.foerdermaterialien.de
Hoffentlich entspricht die Leistungsfähigkeit der Beitragsschreiber nicht den Fähigkeiten ihrer Sprösslinge!
Für seine Kinder sollte man als Elternteil die volle Verantwortung übernehmen und diese nicht, wie so häufig an die Lehrerschaft abschieben als beginne die elterliche Verantwortung erst dann, wenn die Kinder nach der Schule wieder zu Hause sind.
Das Benehmen der Kinder in der Schule ist ein Spiegel der erzieherischen Fähigkeiten ihrer Eltern!
Eltern die an ihren Arbeitsstätten ungerechtfertigt unter unangemessenem Leistungsdruck leiden müssen, suchen sich die Lehrerschaft ihrer Kinder als Überdruckventil. Kein Aufwand ist zu hoch und keine Mühen werden gescheut um hier nun die Macht zu demonstrieren, die diesen "schwachen" Menschen am Arbeitsplatz versagt bleibt. Aber schauen Sie sie sich doch einmal auf einem Elternabend um. Dort finden sie immer die gleichen Eltern (eine Hand voll), nämlich die, für die Kindeserziehung aus Eigenverantwortung und Selbstkritik besteht! Deren Kinder sind in aller Regel nicht in ihrem Sozialverhalten eingeschränkt.
Zu meiner Schulzeit haben Eltern für ihre eigenen erzieherischen Fehlleistungen keine Anwaltskanzleien damit beauftragt, Lehrer juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Meine Eltern waren instinktiv dankbar für die erzieherische Unterstützung durch die Lehrer. Denn auch meine Eltern waren Schüler und konnten sich noch bewußt machen von wem Störungen und soziales Fehlverhalten ausgingen, nämlich von den Schülern. Ihre Kinder werden anstatt Erziehung nur die Gewissheit mitnehmen, das Lehrer juristisch belangt werden können. Also werden Grenzen überschritten anstatt diese einzuhalten!
Lehrer machen professionell ihren Job!!! Die Zeit ihre Kinder zu schikanieren bleibt wirklich nicht, machen sie sich nichts vor. Nicht alles dreht sich um ihr Kind. Noch nicht einmal ihnen geht es um ihr Kind, wenn sie juristisch vorgehen. Sie wollen Macht demonstrieren und behindern dadurch die wirklich wichtige Erziehung ihres Kindes statt diese zu fördern.
Ich kann hier nur die Anregung geben, Lehrer als Teil einer notwendigen Erziehung für ihre Kinder anzusehen. Bekämpfen sie diese nicht, sondern unterstützen sie deren Entscheidungen und Maßnahmen. Hören sie auf Pädagogen eines besseren belehren zu wollen. Es sind Profis, die Jahre studiert haben um es besser als sie zu können! Ihr Kind hat garantiert etwas verbrochen wenn es von Lehrern eingebremst wird.
Hören sie auf nach anderen Verantwortlichen zu suchen.
Sehen sie in den Spiegel bevor sie auf Lehrer losgehen oder Anwälte einschalten.
Mischen sie sich nicht in Erziehung ein, wenn sie nicht die Verantwortung dafür tragen wollen. Oder aber tragen sie die Verantwortung und erziehen sie verantwortungsvoll!
Die Generation die jetzt aufwächst ist nicht belastbar und damit zum scheitern verurteilt wenn sie weiterhin den einfachen Weg wählen. Selbstkritik fängt bei ihnen an, nicht bei anderen.