Zitat: Hallo
Zitat: „Ich bin aber nicht mehr Schulpflichtig da ich meine 10Jahre voll hab.“
Zitat: „37 SchulG
Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre (§ 10 Abs. 3). Sie wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bilden¬den Schule erfüllt“
Man könnte dies daraus lesen, dass Du nicht mehr Schulpflichtig bist.
Zitat: „§38
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schul¬pflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebens¬jahr vollenden.“
Dies soll jetzt aber kein Freibrief seien die Schule zu schwänzen.
Ich habe mein Schuldirektor und meine Lehrerin damit konfrontiert und wurde nur ausgelacht und mir droht der rausschmiss der Schule und nur ein Abschluss nach KLasse 9. .-.- was soll ich tun.?
Hallo
Zitat: „Ich bin aber nicht mehr Schulpflichtig da ich meine 10Jahre voll hab.“
Zitat: „37 SchulG
Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre (§ 10 Abs. 3). Sie wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bilden¬den Schule erfüllt“
Man könnte dies daraus lesen, dass Du nicht mehr Schulpflichtig bist.
Zitat: „§38
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schul¬pflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebens¬jahr vollenden.“
Dies soll jetzt aber kein Freibrief seien die Schule zu schwänzen.
Hallo,
wenn du noch keine 18 Jahre bist, bist Du Schulpflichtig.
Also greift diese Vorschrift nicht.
Ich verstehe auch nicht, warum jetzt kurz vor den Abschlussprüfungen (ZP10) hier noch so ein Stress gemacht wird. Verhältnismäßig ist dies auf keinem Fall
Astra
Zitat:Hallo,
Rechtsgrundlage , wenn du 18 Jahre bist §53(4) SchulG NRW
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
„Die Ent¬lassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schul-pflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.“
Als weiteres solltest Du jetzt zusehen, dass Du nicht mehr so oft den Unterricht Versäumst, da die ZP 10 ja in den nächsten 6 Wochen stattfindet.
Allerdings sollte nach §53(1) der Grundsatz der Verhält¬nismäßigkeit beachtet werden.
Astra."
Ich bin aber noch keine 18 das ist ja das Problem und ich fehle ja nicht aus lust und laune sondern aus Gesundheitlichen gründen . können die mich trzd. schmeißen .?
Hallo,
Rechtsgrundlage , wenn du 18 Jahre bist §53(4) SchulG NRW
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
„Die Ent¬lassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schul-pflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.“
Als weiteres solltest Du jetzt zusehen, dass Du nicht mehr so oft den Unterricht Versäumst, da die ZP 10 ja in den nächsten 6 Wochen stattfindet.
Allerdings sollte nach §53(1) der Grundsatz der Verhält¬nismäßigkeit beachtet werden.
Astra.
Hallo,
Ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich habe meine 10Jahre Schulpflicht erfüllt aber muss noch die 10. Klasse machen (Also im allgemeinen mein Abschluss erwerben).
Da ich in letzter Zeit(aufgrund gesundheitlicher Gründe)fehle und dies öfters wird mir gesagt ich werde bald von der Schule geschmissen obwohl ich meine Fehltage entschuldigt habe.Man sagte mir da ich nicht mehr Schulpflichtig bin können sie mich von der Schule schmeißen,und dann steh ich ohne ein Abschluss da und kann zu sehn was ich mache. Kann mir i.einer bitte helfen?
Danke im vorraus.
Zitat: „Meine Antwort: Da bin ich mir sehr sicher, eben weil wir sehr genau arbeiten und Teilkonferenzen nur dann einberufen, wenn wir einen Sinn in dem Verfahren sehen und die Hoffnung haben, etwas bewirken zu können. Wir gehören nicht zu den Streitlustigen, die die Nachmittage damit verbringen wollen, anderen einen "reinzuwürgen".“
Da wäre ich Vorsichtig. „ Nobody is perfect.“
Und wie ein Richter das im Nachgang sieht, steht oft auf einem anderen Blatt.
Deswegen gilt ja auch bei Gericht und auf hoher See ist man in Gotteshand.
Im Übrigen ist das nicht auf einen Einzelfall bezogen sondern allgemein gemeint.
sollen doch dann greifen, wenn die erzieherischen Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Und genau darum geht es ja, wenn die Schule erzieherische Maßnahmen nicht durchsetzen kann, weil es am Elternwillen fehlt, dann müssen die Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.
Normalerweise kombinieren wir gerne in Teilkonferenzen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, damit ein Zusammenhang zwischen Fehlverhalten und "Strafe" (sprich Ordnungsmaßnahme) deutlich wird. Wird ein Schüler erstmals auffällig (nachdem die bekannten erzieherischen Maßnahmen erfolglos blieben), dann gibt es den schriftlichen Verweis. Wir unterscheiden dann sehr wohl zwischen den Schülern, denen das als "Denkzettel" reicht und den Schülern, die z. B. während der Teilkonferenz schon andeuten, dass sie ihr Verhalten für richtig halten (z. B. bei Mobbing: "Der ist doch selber schuld, warum werde ich bestraft und nicht der ..."). Dann kombinieren wir den schriftlichen Verweis (der ja sonst auch nur in der Akte dahinschlummert - so gefühlt für die Schüler fast folgenlos) mit erzieherischen Maßnahmen. Wenn dann aber die Eltern diese Maßnahmen ablehnen, kombinieren wir mit einer weiteren Ordnungsmaßnahme - trotzdem verhältnismäßig - und notwendig - im Sinne von: die Not wenden für das Opfer, im Sinne von: die Not wenden für den Täter (kurzfristige Auszeit) - die Chance geben zum Nachdenken, die Chance nehmen zur weiteren Eskalation.
Astra hat geschrieben:
Hallo,
von einer Klage Wut von Eltern kann nicht die Rede seien.
Die ca. 10 -20 Urteile, die es seit 2005 zum §53 SchulG gekommen sind zeigt eher das Gegenteil.
Zitat: „war auch abzusehen, dass der Widerspruch ins Leere lief“
Die meisten Eltern trauen sich nicht zu klagen, obwohl oftmals die Ordnungsmaßnahmen rechtswidrig verhängt werden. (z.B.: Verfahrensfehler, Verhältnismäßigkeit)
Meine Antwort:
Wir achten sehr auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und die Verhältnismäßigkeit. So konnten wir auch in diesem Fall dem Widerspruch gelassen entgegensehen. In der Zeit der "Auszeit" haben übrigens Jugendamt und Polizei "eingegriffen". Es war also kein "Kinkerlitzchen", das wir xy vorgeworfen haben.
Astra führt weiter aus:
Zitat; „Die Konsequenz: Bei uneinsichtigen Eltern werden die möglichen Ordnungsmaßnahmen viel schneller ausgereizt als bei zur Kooperation bereiten Eltern.“
Dies deutet darauf hin, dass es zu Ordnungsmaßnahmen kommt, die der Rechtsprechung des OVG NRW nicht genügen.
Meine Antwort: siehe oben
Astra führt weiter aus:
Zitat: „Aber wenn ein Schüler bei uns einen Unterrichtsausschluss erhält, dann hat das sehr gute Gründe, deshalb wurde der Widerspruch auch abgelehnt.“
Das wird sicherlich so seien, allerdings bezweifle ich, dass dies in jedem Fall einer Rechtlichen Prüfung standhält.
Meine Antwort: Da bin ich mir sehr sicher, eben weil wir sehr genau arbeiten und Teilkonferenzen nur dann einberufen, wenn wir einen Sinn in dem Verfahren sehen und die Hoffnung haben, etwas bewirken zu können. Wir gehören nicht zu den Streitlustigen, die die Nachmittage damit verbringen wollen, anderen einen "reinzuwürgen".
Astra führt weiter aus:
Deswegen denke ich schon, dass Eltern mehr Mut haben sollten, sich nach einer Individuelle Anwaltlichen Beratung auch den Klage Weg zu gehen. Die Urteile der Verwaltungsgerichte machen da Mut.
Meine Antwort:
Die individuelle anwaltliche Beratung kann ja niemals schaden, wer sich unsicher ist, sollte sich so Unterstützung holen. Das ist nicht nur das Recht aller, sondern auch vernünftig und wünschenswert.
Ich habe auch im Gespräch mit Kollegen anderer Schulen oft ein ungutes Gefühl gehabt, nach dem Motto: Ob das wohl so in Ordnung ist? Aber, ich kenne dann den jeweiligen Fall nur aus Andeutungen (Genaueres darf ja eh nicht weitergeplaudert werden - Konferenzgeheimnis!).
Wir - als Lehrer - raten Eltern öfter zur Klage. Vor allem bei Mobbing, bei Körperverletzungen und anderen Straftatbeständen.
von einer Klage Wut von Eltern kann nicht die Rede seien.
Die ca. 10 -20 Urteile, die es seit 2005 zum §53 SchulG gekommen sind zeigt eher das Gegenteil.
Zitat: „war auch abzusehen, dass der Widerspruch ins Leere lief“
Die meisten Eltern trauen sich nicht zu klagen, obwohl oftmals die Ordnungsmaßnahmen rechtswidrig verhängt werden. (z.B.: Verfahrensfehler, Verhältnismäßigkeit)
Zitat; „Die Konsequenz: Bei uneinsichtigen Eltern werden die möglichen Ordnungsmaßnahmen viel schneller ausgereizt als bei zur Kooperation bereiten Eltern.“
Dies deutet darauf hin, dass es zu Ordnungsmaßnahmen kommt, die der Rechtsprechung des OVG NRW nicht genügen.
Zitat: „Aber wenn ein Schüler bei uns einen Unterrichtsausschluss erhält, dann hat das sehr gute Gründe, deshalb wurde der Widerspruch auch abgelehnt.“
Das wird sicherlich so seien, allerdings bezweifle ich, dass dies in jedem Fall einer Rechtlichen Prüfung standhält.
Deswegen denke ich schon, dass Eltern mehr Mut haben sollten, sich nach einer Individuelle Anwaltlichen Beratung auch den Klage Weg zu gehen. Die Urteile der Verwaltungsgerichte machen da Mut.
Astra
PS: Es gibt auch Urteile, wo der Schule recht gegeben wurde.
Meintest du mit "oben genannte Äußerung" das Zitat aus meinem Beitrag? Worum geht es dir?
Willst du die Klagewut mancher Eltern unterstützen? Es gibt genügend Gründe für Klagen, das weiß ich auch. Aber wenn ein Schüler bei uns einen Unterrichtsausschluss erhält, dann hat das sehr gute Gründe, deshalb wurde der Widerspruch auch abgelehnt.
In anderen Fällen raten wir Eltern auch zur Klage - z. B. bei Mobbing oder anderen Straftaten.
Zitat: „Genau so meinte ich das ja. Eine Mutter hatte Widerspruch eingelegt, wir Lehrer konnten nur grinsen (war auch abzusehen, dass der Widerspruch ins Leere lief), haben den Unterrichtsausschluss durchgezogen und die Mutter begegnete uns dann später etwas geknickt (hatte keinen Erfolg mit ihrem Widerspruch).“
Für die Methode empfehle ich die Lektüre des VG Aachen vom 29.01.2010
Zitat: „Schließlich haben die Kläger unter dem Gesichtspunkt eines Rehabilitationsinteresses auch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Unterrichtsausschlusses, sodass es auf die Frage, ob auf eine
Wiederholungsgefahr abzustellen sein könnte, nicht ankommt. Ein Rehabilitationsinteresse ergibt sich bereits aus der direkten Grundrechtsbezogenheit dieser Ordnungsmaßnahme (vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Nordrhein- Westfalen, Art. 6 Abs. 2 GG). Darüber hinaus sind der vorübergehende
Schulausschluss der Klägerin zu 3. und der ihr zugrunde liegende ehrenrührige
Sachverhalt zumindest der Schulöffentlichkeit und damit einem größeren
Personenkreis bekannt geworden. Den Klägern ist vor diesem Hintergrund ein ideelles Interesse an der Beseitigung oder Minderung einer Beeinträchtigung ihres Ansehens mittels eines gerichtlichen Ausspruchs über die Rechtmäßigkeit des vorübergehenden Schulausschlusses von der Schule zuzuerkennen.
25
Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil
vom 18. Juli 1997 - 19 A 4686/96 -.“
Welche Pädagogische Wirkung dies Urteil an der Schule hervorruft ist ja wohl klar.
Schade, das nicht mehr Eltern den Mut haben zu klagen, dann würde es oben genannte Äußerungen nicht geben.
Genau so meinte ich das ja. Eine Mutter hatte Widerspruch eingelegt, wir Lehrer konnten nur grinsen (war auch abzusehen, dass der Widerspruch ins Leere lief), haben den Unterrichtsausschluss durchgezogen und die Mutter begegnete uns dann später etwas geknickt (hatte keinen Erfolg mit ihrem Widerspruch).
Warum wir so handeln? Um mit allen motivierten Schülern (egal ob leistungsstark oder -schwach)gut arbeiten zu können. Um die auffälligen Schülern wieder (nach einer "Besinnungszeit") zu integrieren. Um den "guten Ruf der Schule" zu stärken (wir kümmern uns, das dringt nach außen - das Deckmäntelchen bringt nichts, das Wegsehen führt zu Misserfolgen in der pädagogischen Arbeit und zu Widerstand in der Eltern- (und Schüler-)schaft.
Also, im Team - mit Konsequenz - mit Wiedergutmachungsmöglichkeiten lassen sich Veränderungen herbeiführen.
Zitat:
Rechtsbehelfe (Widerspruch und Anfechtungsklage) gegen Ordnungsmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung.
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
Zitat:
Die Eltern haben das Recht gegen verhängte Ordnungsmaßnahmen Widerspruch einzulegen (geschieht zum Glück bei uns nicht),
Stimmt, hat aber in den meisten Fällen keine Aufschiebende Wirkung nach §53(3) SchulG NRW.
In Kenntnis der Rechtslage ist als ein Wiederspruch auch zwecklos, da die Ladungsfrist einer Konferenz mindestens eine Woche beträgt. (BASS 17-2)
Ein Schulverweis bis zu 2 Wochen hätte bei einem erfolgreichen Widerspruch durch die Bezirksregierung keine Änderung, da die 2 Wochen längst vorbei wären.
Ansonsten freue ich mich über jedes positive Beispiel.
Hallo! Da ist eure Schule mal ein gutes Beispiel! Wenn es bei mir mal um eine weiterführende Schule ging! Es ist eine Grundschule und wir als Eltern können nur hilflos zusehen, weil alles schön geredet wird und unter den Teppich gekehrt wird. Schätze sie wollen den " guten Ruf" der Schule erhalten. ich werde nicht mehr wegsehen und werde die Initative ergreifen. Wie gesagt, Schuld sind nicht die aggresiven Kinder, sondern deren Eltern bzw. ihr Umfeld. Meist werden die Kinder selbst von unseren Lehrern in die "Buh-Mann-Position" hineingepresst, anstatt versucht wird nach Ursachen zu suchen und gemeinsam mit den Klassenkameraden sich mit dem Thema Gewalt auseinander zu setzen.Auch Grundschulkinder verstehen dieses Thema. Anstatt sich mit manchmal unsinnigen Themen zu befassen, sollte an jeder Schule an der sozialen Kompetenz gearbeitet werden. So ein Fach gibt es nicht. Dennoch wird die soziale Leistung im Unterricht benotet. Wie kann man etwas benoten, wenn man es nicht unterrichtet? Heutzutage kann man leider nicht mehr davon ausgehen das die Kinder das automatisch von zuhause aus mitbringen. Ich bin aber erst mal froh, das man in diesem Forum trifft, die das genauso bzw. ähnlich sehen wie ich. Manchmal denke ich das einige ( viele!) Leute einfach mit Scheuklappen herumrennen. Meines Erachtens nach sind die Schläger und unverstandenen Kinder die Arbeitslosen und Hartz4-Empfänger von morgen. Wenn alles in Kindheitstagen tolleriert wird, wie sollen sie als Erwachsene wissen was richtig ist. bin bestimmt keine altmodische Mutter ( 34 Jahre) aber alles haben unsere Eltern denke ich auch nicht falsch gemacht. Eine Erziehung sollte in jedemfalle liebevoll sein - aber auch konsequent! Ich habe mich jetzt mit der Mutter des schlagenden Kindes auseinander gesetzt. Sie will sich der Sache stellen und auf jedenfall Hilfe annehmen, weil sie selber nicht mehr weiter weiß. Sie fühlt sich auch von der Schule allein gelassen. Wir, die Eltern der Klasse, versuchen jetzt dieses Kind an unsere Kinder heran zu führen und zu integrieren, wir werden uns mit den Kindern treffen, sie zusammen spielen lassen und somit Ängste auf beiden Seiten abbauen..damit dieses Kind wieder Akzeptanz findet, die leider, meiner Meinung nach von unseren Lehrern untergraben wurde. LG
Ich arbeite an eine Hauptschule in NRW. Die von astra aufgezählten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden von uns sehr konsequent umgesetzt. Ich bin Mitglied einer Teilkonferenz und wir haben fast wöchentlich Termine, bei denen wir über die schwierigeren Schüler zu beraten haben. Ich kann hier - aus verständlichen Gründen - nicht zu sehr ins Detail gehen (Konferenzgeheimnis!), aber folgende Bruchstücke sollten allen am Wohl der Kinder Interessierten zu denken geben.
Fiktives Beispiel: Schüler Egon wird wegen grober Pflichtverletzungen und der Beratung darüber zu einer Teilkonferenz eingeladen. Dort wird - nach Anhörung des Schülers und seiner Eltern - über Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmaßnahmen beraten. Die Eltern haben das Recht gegen verhängte Ordnungsmaßnahmen Widerspruch einzulegen (geschieht zum Glück bei uns nicht), Erziehungsmaßnahmen können schlichtweg von den Eltern abgelehnt werden. So werden uns teilweise die Hände gebunden, die Schüler werden nicht angemessen an ihre Pflichterfüllung herangeführt, im Nachhinein lachen diese Schüler noch über die Erziehungsversuche der Lehrer!
Die Konsequenz: Bei uneinsichtigen Eltern werden die möglichen Ordnungsmaßnahmen viel schneller ausgereizt als bei zur Kooperation bereiten Eltern.
Wir sind im ständigen Kontakt zur Polizei. Informationen über Straftatbestände werden von uns weitergeleitet. Zur Anzeige sind wir als Lehrkräfte nicht verpflichtet, wir müssen im Einzelfall abwägen. Stattdessen empfehlen wir - der besseren Wirksamkeit wegen - den Eltern der Opferkinder eine Anzeigenerstattung.
Und jetzt das Hauptproblem: Die Ausnutzung der möglichen Bestrafung durch die Gerichte macht unser Bemühen in der Schule oft lächerlich. Da wird von jugendtypischem Verhalten gesprochen, die Geschädigten bleiben auf ihren Kosten sitzen und die Jugendlichen machen einem eine lange Nase.
Ich bin keineswegs für sofortige Freiheitsstrafen für "kleinere" Vergehen, aber für Wiederholungstäter reicht mir ein "Dududu" nicht mehr aus.
Zum Glück haben wir an unserer Schule relativ wenig Gewaltprobleme oder gewaltbereite Schüler. Die Mehrzahl der Eltern ist zur Kooperation bereit, dann ist auch unser Arbeiten erfolgreicher. Die Schüler akzeptieren in der Regel Anweisungen. Die Ausnahmen machen uns leider dann doch zu schaffen.
Alles steht und fällt jedoch mit der Schulleitung - und auch hier haben wir großes Glück. Unverschämtheiten werden bei uns nicht geduldet - Beleidigungen bleiben nicht folgenlos. Wenn durch Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichend gegengewirkt werden kann, wenden wir sehr schnell die ersten Ordnungsmaßnahmen an. Das spricht sich bei Schülern herum. Unsere Schulleiterin ist durch ihre Konsequenz (bei allem Unterstützungswillen: viele Gespräche, Einzelbetreuungen ...) eine große Stütze für Eltern und Lehrern. Auch die Schüler (sowohl die "Täter" als auch die "Opfer") können mit einem konsequenten Verhalten mehr anfangen als mit Larifari. Ehemalige Schüler besuchen uns noch oft und bedanken sich sowohl für den ihnen gebotenen Schonraum, als auch für die Verdeutlichung von Pflichten und Rechten. Es schult fürs Leben.
Gut, mein Bericht ist quasi eine Einzelfallschilderung. Aber ich bin ja zur Stellungnahme aufgefordert worden und habe immer schon etwas gegen Verallgemeinerungen gehabt.
Ich bin gespannt auf eine entspannte Diskussion über das Für und Wider von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an Schulen und der Position der Lehrer in der "Verteidigungsrolle" der Opfer.
da Du im Bereich NRW schreibst unterstelle ich mal, dass dein Kind in NRW zur Schule geht.
1.
Az.: 7 O 1150/93 OLG Zweibrücken
Die Fürsorge - und Obhutspflicht eines Lehrers gegenüber Schülern geht über die allgemeine Amtspflicht eines Beamten hinaus. Dadurch, daß die Schüler verpflichtet sind, die Schule zu besuchen, resultiert für Lehrer während der Schulzeit die Amtspflicht, die Schulkinder vor Schäden an Gesundheit und Vermögen wie auch vor Verletzung anderer grundrechtlich geschützter Güter zu schützen. Sie dürfen weder selbst grundrechtsverletzende Handlungen vornehmen noch solche dulden. Deshalb darf der Lehrer auch nicht dazu beitragen, daß das Persönlichkeitsrecht eines Schülers dadurch verletzt wird, daß gegen einen einzelnen Schüler gerichtete ehrverletzende Äußerungen verbreitet werden. Diese Amtspflicht dient dem Schutz der Grundrechte der Schüler, da sie sich während der Schulzeit in der Obhut der Schule befinden. Sie besteht also gerade den Schülern gegenüber.
2. Diese ist auch Anzuwenden, wenn es durch Schüler außerhalb der Schule
zu Problemen kommt, die in die Schule hineinreichen.
§ 53 SchulG NRW
Erzieherische Einwirkungen,
Ordnungsmaßnahmen
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten
Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz
von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine
Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig,
wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen
mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten
jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische
Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen,
Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des
Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die
Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die
zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der
Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit
Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem
Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen,
damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt
werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin
oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse
oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer
Weise nachgegangen werden.
(3) Ordnungsmaßnahmen sind
1. der schriftliche Verweis,
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu
zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
5. die Entlassung von der Schule,
6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die
obere Schulaufsichtsbehörde.
Dazu gibt es noch die ADO und die Handreichung der GUVV.
Eine Lehrkraft hat zwischen Streitende zu gehen.
Für Schulleiter gilt auch noch §258a StGB.
Zitat:
Ich glaube auch das die Lehrer in der Regelschule mit ansteigenden der Aggressivität überfordert sind, deshalb sollten auch die Lehrer sich melden und den Mund auf machen - weil so kann es nicht weiter gehen.
Die Lehrkräfte sind zum teil zu bequem sich darum zu kümmern. Wenn alle Lehrkräfte an einem Strang ziehen würden, und Konsequent wären, gäbe es dieses Problem nicht in dem Maße. Es müssten sich nur alle Lehrkräfte an die ADO halten. Aber gerade die Diskutierfreudigen alt 68 verhindern dies und fördern damit ein solches Verhalten.
Zitat:
Bin zur Polizei und habe das Kind angezeigt - dann schaltet sich wenigstens das Jugendamt ein, wenn die Schule schon nichts macht!
Das war auch gut so.
Denn eine Diskussion, mit Lehrkräften, dass diese sich an die Gesetze halten müssen bringt nichts.
Hallo! Ich habe mich heute hier angemeldet um zu erfahren wie gewalttätig und auffällig Kinder sein müssen um von einer Schule geschmissen zu werden. Ich dachte eher, das hier die Opfer was zu sagen hätten. Die meisten Beiträge sind aber von Eltern dessen Kinder aufällig sind und die sich dann noch ungerecht behandelt fühlen! Ich weiß, nicht irgendwie läuft was verkehrt! Unsere Kinder die zu Opfern von den Kindern werden, bei denen die Eltern in der Erziehung versagt haben, denen sollte geholfen werden. Die müssen auf normalen Unterricht verzichten, weil Kinder die einfach auf eine Regelschule geschickt werden obwohl sie nur aus der Reihe tanzen. Natürlich sollte jedes Kind individuell sein und seine Meinung äußern. Aber geht das nicht auch mit Respekt vor Erwachsen und gewaltlosigkeit gegen andere Mitschüler? Kein Kind ist von Grund auf agressiv, es liegt an der Erziehung und was er zuhause und in seinem Umfeld erlebt. Ich finde es ist Sache der Eltern dieses zu erkennen und danach zu handeln und nicht Kinder die gewaltlos und mit gegenseitigen Respekt erzogen wurden`. Soll ich meinem Sohn sagen wehr´Dich! Schlag sie genauso wie sie dich! Wo sind wir dann in 10 Jahren? In einer Schlägergesellschafft? Kann es das sein? Ich glaube nicht. Ich glaube auch das die Lehrer in der Regelschule mit ansteigenden der Aggressivität überfordert sind, deshalb sollten auch die Lehrer sich melden und den Mund auf machen - weil so kann es nicht weiter gehen. Sorry, das ich mich hier so auslasse, aber meinem Sohn wurde heute zum x-ten Gewalt angetan und es stinkt mir das nichts passiert! Bin zur Polizei und habe das Kind angezeigt - dann schaltet sich wenigstens das Jugendamt ein, wenn die Schule schon nichts macht!
von der Schule fliegen nimmt leider immmer mehr zu. Gerade wegen Kleinigkeiten (früher haben wir Streiche dazu gesagt) gibt es Klassenkonferrenzen und sogar den Schulverweiß. Viele Eltern sind dann erst mal Ratlos und wissen sich nicht zu helfen.
Oftmals bekommt man in der Schule keine Hilfe. Die "Problemschüler" (oft Jungs) stehen dann auf der Abschußliste. Und der Rausschmiss lässt nicht lange auf sich warten.
Das darf nicht sein. Das Schulgesetz (SchulG) sagt im §2 ganz klar welche Aufgabe die Schule hat und welche "erzieherischen Ordnungsmaßnahmen" es gibt und wie sie anzuwenden sind.
Also es kommt nicht direkt zum Rausschmiss.
mobbing von beiden seiten ist leider zur normalität geworden
wenn ich alle beiträge mal so lese,fühl ich mich etwas wohler.denn ich dachte immer es sei alles nur unsere schuld.und mit uns wäre etwss nicht in ordnung.nun weiss ich genau das nicht immer nur eltern und schülerfehlverhalten zeigen
Mein Sohn hat das gleiche Schicksal, wie mehrere hier beschrieben haben hinter sich. Das einzig andere: das war in der ersten Klasse !
Ein Lehrer, der eigentlich ein gefühlloser Drillseargent kurz vor der Rente ist. Das einzige, was ihn interessiert ist: Disziplin, Leistung, Gehorsam, Unterordnung.
Mein Sohn war so dumm und hat immer wieder Kritik geäußert. Somit stand er dann auf der Abschußliste. Die anderen Kinder hatten schnell raus, daß wenn man ihn zum Sündenbock macht, reagiert der Lehrer gleich extrem... Man schubste ihn, er fiel hin, irgendwer fiel dabei über ihn, und die halbe Klasse schrie: der wars ! Und schwupp, der Lehrer schnappte sich mein Kind, und ab vor´s Lehrerzimmer, zum Direktor, uns anrufen oder was auch immer. Am Ende verbrachte er jede Pause vor dem Lehrerzimmer. Wurde von jedem verprügelt, von Kindern und ELtern beschimpft. Er wurde vorsorglich von allen Schulaktivitäten ausgeschlossen (Karnevalsfeier,Weihnachtsfeier etc), damit es keinen Ärger gibt. Einen Grund dazu fand sich selbstverständlich ohne Probleme. Wie z.B. daß er sich am Kakau verschluckte und beim Husten fast den Lehrer mit dem Kakau traf.
Niemand glaubte meinem Kind. Jeden Tag die Prügel und Erniedrigungen. Mindestens 1x die Woche haben wir Rambazamba gemacht. Der Junge verlor den Respekt vor den Menschen. Er hat nie jemanden geschlagen. Er fing an übelste Beschimpfungen Lehrer und Kindern gegenüber loszulassen. Das war dann das Todesurteil. Der Lehrer stellte sich so quer, daß er ihn auf eine Sonderschule verfrachten wollte für schwer erziehbare Kinder.
Es gab sicherlich immer wieder Menschen, die das Leid und die Taten gesehen haben, aber die wurden als Lügner und Übertreiber hingestellt. Aus Angst wegen den eigenen Kindern wird geschwiegen.
Dann kam der Nervenzusammenbruch.Da viele Anlaufstellen einfach irre lange Wartezeiten haben, gingen wir zur Caritas. Die haben eine Analyse mit dem Kind gemacht und ihn für durchaus nicht "schwer erziehbar" und "Sonderschulreif" eingestuft. Bei gemeinsamen Gesprächen im Beisein von Direktorin und diesem Lehrer kamen wir dann eindeutig zu dem Schluß, daß die Fronten so verhärtet sind, daß nur ein Schulwechsel in Frage kommt, bevor der Lehrer in der Lage ist, diesen Sonderschulantrag zu stellen.
Wir haben zum Glück einen tollen Direktor gefunden, der sich sehr für mein Kind eingesetzt hat und einen schnellen Schulwechsel mitten im Schuljahr möglich machte.
Jetzt ist das schon ein Jahr her. Mein Kind ist in pädagogischer Betreuung, da er immer wieder Beschimpfungen losläßt. Er muß erst wieder lernen, sich unter Kontrolle zu haben und Respekt vor den Menschen zu bekommen.Er hat eine supertolle Lehrerin, die ihn dabei unterstützt.
Im Nachhinein bin ich mehr als glücklich, das geschafft zu haben. Auch wenn ich es nicht geschafft habe, den Lehrer dafür zu belangen. Hat er schon sehr geschickt angestellt. Aber ich stecke meine Kraft lieber in die Zukunft meines Kindes, als in die Vergangenheit. Wir sind durch die Hölle gegangen, und da wünscht man sich nicht wieder hin !
Auf der neuen Schule sind mehrere schwierige Kinder.An die stößt sich Sohnemann mitlerweile immer wieder...
Meist verbal. Und die sind oft ziemlich brutal. Es wird gestolen, beschimpft, verprügelt, zerstört.
Irgendwie ist mein Sohn immer mit dabei. Nicht als Täter, sondern als Buhmann, der sich so sehr aufregt, daß er gleich wieder Ärger bekommt.
Einmal durfte er wegen einer Beleidigung 2 Tage nicht zum Unterricht.
Nur leider wurden die anderen wegen dieser vielen Delikte bisher immer nur verwarnt.Das letzte Ding war, daß ein Kind den 3 Monate alten Tornister quer über den Hof gezogen hat, daß die nagelneue Regenhülle in Fetzen hing und riesige Löcher im Toni nun prangen. Aber dafür hab ich mal ein wenig mehr Theater gemacht.Auch mit den Worten, daß mein Sohn für die Äußerung "blöde Frau..." 2 Tage suspendiert wurde. Und daß diese Sache, die von der Mutter ignoriert wird, das doch weit überschreitet.
Nun bin ich mal gespannt, was da draus wird...
Aber ich finde, daß viele Probleme, die die Kinder machen, einfach so hingenommen werden. Das sind alles Kinder, wo die ELtern zwar zu Gesprächen erscheinen, aber die Verantwortung in keinster Weise übernehmen wollen. "sind halt schwierige Kinder". Oder Probleme werden einfach nicht erkannt. "Mein Kind macht sowas nicht" ist da ein sehr beliebter Spruch. Dumm sind die Kinder ja nicht, die merken, daß sie damit durchkommen. Und das ist das fatale an der Sache.
Überforderte oder genervte Lehrer tun dann ihr übriges.
Wie schon in einem vorherigen Beitrag von jemandem so treffend gesagt: Kleinigkeiten werden hart bestraft, die großen Sachen sind lästig und werden übersehen.
Unser Sohn hat es geschafft in der vierten Klasse also Grundschule eine Klassenkonferenz zu bekommen. Nicht weil er gewaltätig ist oder seine Mitschüler drangsaliert,sondern weil die Lehrer mit seinem Verhalten nicht zurecht kommen. Ärger gibt es seit Anfang Klasse drei....auf unser Nachfragen, ob eine Wiederholung nicht sinnvoll sei (schlechte Leistungen bis auf Mathe).....Nein, so schlecht ist er nicht. Ergebniss der Klassenkonferenz= er muss sich an die Regeln halten ( keine Frage!)wir sollen ihn in einer Heilpädagogischen Tagesstätte anmelden (werden wir). Der Lehrkörper macht weiter wie gehabt. Weil Sie schliesslich alles richtig machen.Wir haben also den schwarzen Peter! Können es nicht mehr verstehen...denn seit denn ersten Schwierigkeiten sind wir mit unserem Sohn bei einer Erziehungsberatungsstelle, er bekommt mittlerweile auch noch eine Ergotherapie und wir warten auf einen Termin beim Kinderpsychologen.....was sollen wir noch tun?
Werden jetzt das überdeordnete Schulamt einschalten.
Unser Sohn wurde jetzt nämlich innerhalb von 8 Tagen von 3 Schultagen suspendiert, da er unbeschulbar ist! Alle weiteren Lehrer der Klasse wir weigern sich ihn zu unterrichten.
Wir wissen das er schwierig ist,und wollen gerne eine vernünftige Lösung finden.....nur ist man ganz allein......Armes Deutschland
Hallo,
@peterlein600
Zitat: „Der Direktor versucht alles unterm Teppich zu kehren ,beim Schulamt Münster hat er es schon geschafft.“
Es ist zwar hier die Bezirksregierung Münster gemeint aber das ist egal.
Zitat: „Der Direktor versucht jetzt meinen Sohn als schuldigen hervorzuheben in dem er versucht zu sagen das mein Sohn auf ein gesperrten Grundstück war“
Auch das ist ein völlig normales Verhalten von Schulleitern.
Auch wenn der Fall in Schleswig Holstein ist, sind die Urteile auch in NRW anwendbar.
Leider ist in NRW kein Anwalt zum Gespräch mit dem Schulleiter zugelassen.
Siehe hier:
http://www.emgs.de/downloads/olgzw.pdf
http://bb.focus.de/focus/t=Angriff+von+einem+Lehrer-103006
Zitat: „Hier ist die Urteilsbegründung wichtig.“
Zitat aus dem Urteil: „Jeder hoheitlich handelnde Beamte ist verpflichtet, sich bei der Amtsausübung aller Eingriffe in fremde Rechte zu enthalten, die eine unerlaubte Handlung im Sinne des bürgerlichen Rechts, so auch des § 823 Abs. 1 BGB darstellen. Ein Beamter, der in Ausübung seines öffentlichen Amtes in diesem Sinne eine unerlaubte Handlung begeht, verletzt dadurch zugleich eine ihm dem Träger des Rechts oder Rechtsguts gegenüber obliegende Amtspflicht. Zu den gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten zählt auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (ständige Rechtsprechung des BGH: vgl. BGHZ 69, 128, 138; BGH NJW 1981, 675, 676 und BGH NJW 1994, 1950, 1951).
Die Fürsorge - und Obhutspflicht eines Lehrers gegenüber Schülern geht über die allgemeine Amtspflicht eines Beamten hinaus. Dadurch, daß die Schüler verpflichtet sind, die Schule zu besuchen, resultiert für Lehrer während der Schulzeit die Amtspflicht, die Schulkinder vor Schäden an Gesundheit und Vermögen wie auch vor Verletzung anderer grundrechtlich geschützter Güter zu schützen. Sie dürfen weder selbst grundrechtsverletzende Handlungen vornehmen noch solche dulden. Deshalb darf der Lehrer auch nicht dazu beitragen, daß das Persönlichkeitsrecht eines Schülers dadurch verletzt wird, daß gegen einen einzelnen Schüler gerichtete ehrverletzende Äußerungen verbreitet werden. Diese Amtspflicht dient dem Schutz der Grundrechte der Schüler, da sie sich während der Schulzeit in der Obhut der Schule befinden. Sie besteht also gerade den Schülern gegenüber.“
§ 340
Körperverletzung im Amt
(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.
Es ist immer wieder das selbe.
Zitat: „mit nackt ausziehen und verprügeln“
Da wird eine Straftat gegen ein nicht Strafbares Verhalten aufgerechnet.
Das ist nicht zulässig.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
Hier im §2(4) Satz 5 SchulG NRW
5. die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung
zu verstehen und für die Demokratie einzutreten,
§9 (2) ADO Die Lehrer und Lehrerinnen führen im Rahmen der Aufsichtspflicht der
Schule Aufsicht.
Mit dieser Aufsichtspflicht haben einige Lehrkräfte Probleme. Und wenn dann der Schulleiter auch erst nach dem Klingeln kommt wird gar keine Aufsicht vor dem Unterricht durchgeführt. Mal Prüfen, ob dass auch an dieser Schule so ist.
Und leider, scheint es so, dass dort ein Schulleiter arbeitet, der es mit dem Schulrecht wohl nicht so genau nimmt.
Hallo,
@Steffi Es gibt ein Urteil OVW NRW das ganz klar sagt , wenn ein Schüler eine Ordnungsmaßnahme erhält,
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
muss die Reihenfolge der im §53 (3) aufgeführten Ordnungsmaßnahmeneingehalten werden. Das heißt man kann nicht Maßnahme 4 bekommen solange nicht Maßnahme 3 ,2,1 erfolgt ist.
Nur in besonders schweren Fällen darf eine Maßnahme übersprungen werden.
Außerdem muss die Schulleitung die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Als weitere Auflage hat das OVG NRW den Schulleitern auferlegt die Ursachen zu ergründen.
Leider halten sich nicht alle Schulleiter an diese Urteil.
OVG NRW 19 B 306/07
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
Dort als Suchbegriff das A.Z. eingeben.
Die Urteilsbegründung ist sehr interessant.
schüler müssen schulen besuchen was wenn sie keine andere mehr anihmt
an denn letzen komentar naja ich kann es schon verstehen aber es muss ja auch irgendwelche hinter gründe geben warum er das macht warum er glaut oder warum er schlägt haben sie denn schon mak mit dem jungen versucht zu reden vielleicht gibt es irgendwelche hinter gründe also ich bin ungefähr 10 wochen nicht meher in die schule gegangen weil ich kein bock drauf hatte und heute hat mich das ortnungsamt abgeholt und in die schule gebracht weil schüler haben ja so ght das genau so wie der schüler der hat auch eine schulpflicht auch wenn sie das nicht gut finden
freu mich über einen komentar von ihnen
so leicht kann man einen Schüler scheinbar nicht fliegen lassen
Bei meinem Sohn in der klasse ist ein Junge der seine Mitschüler beklaut und sein Diebesgut auch noch an der Schule verscheuert.Außerdem beleidigt er die Lehrer und wird sogar Handgreiflich gegen sie und Schüler.Obwohl er bereits drei Klassenkonferenzen hatte besucht er immer noch diese Schule.Vor den Weihnachtsferien hieß es zunächst das er noch 8 Wochen bleiben dürfe das er danach aber weg wäre.Leider ist er immer noch da,wofür niemand Verständnis hat.Ich fragte meinen Sohn warum er immer noch da wäre der sagte mir,da ihn keine andere Schule annehmen will und er verpflichtet wäre eine Schule zu besuchen müßte er bleiben.Ist das nicht toll?
bei meinem kind war es ja auch so
dadurch das die lehrerin es gemobbt hat und auch nicht aufhörte ist es dann natürlich auch aufsässig geworden.und solche äusserungen wie;mir wären 50 andere schüler lieber als du,(klar ohne zeugen natürlich.waren an der tagesordnung.alles was in der klasse passierte war mein kind.egal ob es es war oder nicht.anderes beispiel;ein lehrer erwischte es beim rauchen auf dem klo.mensch haben wir doch auch oder?was geschah?er drückte ihm die kippe in der hand aus.es lief sofort aus der schule nach hause. hätte ich auch gemacht.ich wollte sofort mit dem kind in die schule um das zu klären,aber es sagte mir mama ich bin alt genug,ich rede selbst mit dem lehrer.ich habe dann davon abstand genommen,auf seine bitte hin,damit die kameraden ihn nicht als muttersöhnchen abstempeln.als es nach einiger zeit dann zu einer lehrerkonferenz kam,sagte ich das auch,was passiert war.die antwort war vom direktor:wir reden hier über ihr kind und nicht über den lehrer.meine lehrer machen so was nicht.ich würde sofort mundtot gemachtund musste mich sogar vom direx anbrüllen lassen.worauf ich dann entgegnete:bevor sie mein kind von der schule werfen nehm ich es selbst heraus.
zu lauter pups...oder eigene meinung...oder einfach pubertär??
Ich befinde mich derzeit auch in einem Debakel mit der Schule. Aufgrund auffäligem, pubertärem Verhalten meines Sohnes (9) Klasse habe ich einen Schulwechsel angegangen, der leider erfolglos war.
Lapalien, wie Kastanien durch die Klasse werfen, vorlaute Äußerungen, Bleistifte des Lehres im Kunstunterricht verteilen (die er jedoch auch wieder zurück gegeben hat) und vielerlei anderer "Lausbubenstreiche" flehte mich in der achten Klasse eine Lehrerin an (die keinen Unterricht bei meinem Sohn erteilt) ich möge ihn bitte, bitte von der Schule nehmen.... es sei das Ende der Fahnenstange erreicht! Andere Lehrer nannten ihn "resistent" den Strafen gegenüber... das fand ich ja noch ganz nett beschrieben und zum Teil auch zutreffend. Da auf dieser Schule zwar bei jeder Lapalie zuerst das Kind nach Hause geschickt wird, mehrere Seiten an Aufgaben mitbekommt, den nächsten Tag die Eltern zum Gespräch erscheinen müssen, da ohne ein Elterngespräch das Kind weiterhin nach Hause geschickt wird, bis die Eltern endlich erscheinen. Ja, ich bin natürlich meiner Mitwirkungspflicht als Elternteil nachgegangen und brav zu den Gesprächen erschienen und Ja, ich habe auch meinem Sohn ins Gewissen geredet und Sanktionen erteilt!
Doch macht sich die Schule selbst lächerlich, da bei größeren Verstößen keine Konsequenz folgt. Somit macht sich die Schule auch mir gegenüber unglaubwürdig. Ich frage mich also, warum wird bei sogenannten "Lapalien" mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn die wirklich schlimmen Verstöße im Sande verlaufen? Ich denke, dass die Lehrer (es gibt sicherlich Ausnahmen, doch leider hab ich die nur als Schülerin aus meiner Schulzeit kennen gelernt, jedoch nicht während der Schulzeit meiner 3 Kinder)heutzutage sich hinter den Agumenten verstecken "Uns bleibt keine Möglichkeit durch zu greifen" (Ist damit die Prügelstrafe gemeint? )oder "Die Mitwirkung der Eltern ist mangelhaft" (Heutzutage gehen die meisten Eltern arbeiten und nachdem ich für Lapalien zur Schule zitiert wurde und es der Schule egal ist wie ich das beruflich hinbekomme, wird meine Mitwirkungspflicht nur noch gering nach Vorschrift vorhanden sein)....
Würden wir unsere Arbeit so erledigen, dass wir jeden unbequemen, nervenden, resistenten Kunden, Patienten, Klienten, Auftraggeber nach Hause schicken, dann wären wir schon lange arbeitslos und die Wirtschaftskrise schon einige Jahre eher dagewesen.
Fakt ist, dass es in der heutigen Zeit immer noch mehr als wir tatsächlich wissen körtperliche oder seelische Grausamkeiten unseren Kindern gegenüber gibt!Sie verschweigen es aus Angst und Hilflosigkeit, da die Lehrer ihren Job zumindest im "Zerstören des Selbstbewusstseins unserer Kinder" ziemlich ernst nehmen.
Wie weit ist es schon gekommen und muß es noch kommen, dass sich erwachsene Lehrer auf das Niveau von Kindern/ maximal Pubertierenden und nicht gelernt haben mit Konfliktern professionel umzugehen? Wie lange müssen wir Eltern uns das noch anschauen, bevor Hilfestellung angeboten wird?
Ich bin wirklich dankbar, das es Schulradar gibt und hoffe, dass sich dieses Forum recht schnell verbreitet und somit die Hilflosigkeit zumindest mit gleich Gesinnten geteilt und evtl. in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann.
Das man Schüler der Schule verweisen kann, ist ja zum Schutz der übrigen Schüler und Lehrer in Ordung. Aber bitte nur wenn auch gerechtfertigt und belegbar.
Die Fälle die ich hier lese sind Nichtigkeiten.
Wenn ein Schüler äußerst agressiv ist oder ein grobes Fehlverhalten gegenüber dem Lehrer ( kann man auf youtube verfolgen) an der Tagesordnung ist, dann finde ich es o. K.
Aber im Moment scheint es mir als könnte man für einen zu lauten Pups fliegen.
Auch bei meinem Sohn auf der Schule ist das so, da kommt jede Nichtigkeit in die Schulakte. Das schafft nur Frust auf allen Seiten.
Wann schafft man es mal endlich das alle aufeinder zugehen, als gegeinander zu arbeiten.
Das wäre im Interesse von Lehrern, Schüler und Eltern zu Wünschen.
vor vier jahren wollte meine darmalige klassenlehrerin mich schmeißen... sie wuste aber, das mein vater schwer krank im krankenhaus liegt seit 6 monaten und ich öfter was für ihn erledigen musste und deshalb nicht in die schule kommen kann... aufgrund meiner dann hohen fehlzeit, wurde ich geschmissen... ich musste dann 9 wochen in der schule vor dem lehrer und der schulleitung krichen und betteln, das sie mich wieder aufnehmen... ich wurde wieder aufgenommen, aber in der schwesternschule und mit zahlreichen auflagen... wenn ich gegen eine dieser auflagen verstoße, bin ich wieder weg und dann für immer... meinen vater haben sie nie angerufen, obwohl die nummer bekannt war und ich immer ein schreiben bekommen hab, was mich entschuldigen sollte... diese wurden nicht mehr anerkannt und deswegen hab ich diese hohen fehlzeiten bekommen... das waren schreiben von ämtern, krankenhäusern, ärzten und meinem vater... ich hab wegen dieser schule ein ganzes jahr verschenkt und das sieht nicht gut in meinem bewerbungen aus die ich jetzt schreiben muss...
liebe nena!du hast ganz recht mit dem rücken grade machen.ich hatte nämlich gedacht, wenn man sich zu grade macht,dann würde es noch schlimmer werden.bei meinem versuch neutral zu bleiben stellte ich fest das es dadurch nur noch schlimmer wurde.ich könnte noch so einige ganz heftige dinge zum besten geben,aber wie tinka schon sagt;man weiss nie wer hier noch so rumschleicht.tschüssi.
Wenn du nicht allein dastehst, dann schnapp dir die anderen Eltern und werdet beim Jugendamt vorstellig. Auch beim Jugendamt, zumindest bei uns gibt es einen Mitarbeiter,der für Schulen zuständig ist.
Noch ein Tipp. Egal mit wem Du zu dieser Sache zu tun hast. Atme vorher tief ein und aus.Die Schultern hoch und den Rücken gerade und dem gesprächspartner in die Augen schauen.
Das strahlt Selbstbewusstsein aus. So weis man, das man mit dir nicht machen kann was man will.
Ich wünsche dir und deinem Sohn ganz viel Glück.
das werde ich mal versuchen, vielen dank nena!! werde auch morgen zum jugendamt gehen, da ich nicht alleine da stehe. es sind viele kinder, die dieses problem haben.
also ich kann euch nur aus tiefsten herzen beipflichten, schade das ich nicht früher etwas davon gehört habe,das man sich beim kinderschutzbund hilfe holen kann.dann wären meinem kind und mir viel sorgen und ärger erspart geblieben.ich hoffe das tinka wenigstens noch geholfen werden kann.liebe grüsse an tinka und nena
Hallo Tinka, Wenn ich deine Beiträge lese,kann man spüren wie groß deine Not ist. Laß dir auf jedenfall nicht von Lehrern den Eindruck vermitteln du hättest versagt und vor allem lass dich nicht einschüchtern.
Heutzutage hätte man am liebsten genormte Kinder, die sich weder wehren, die nicht für eine Sache position beziehen. Die Individualität eines Menschen hat während der Schulzeit zuhause zu bleiben und jeder der zuwiderhandelt wird aussortiert, so zeigt sich das Schulleben eines Schülers. Mein Sohn ist deinem Sohn sehr ähnlich. Nun gilt er als aufmischer der Klasse. Ich habe der Lehrerin gesagt wenn sie diese Äusserung noch einmal zum besten gibt,werde ich sie wegen Verleumdung anzeigen, denn man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Versuche dir Hilfe beim Deutschen Kinderschutzbund zu holen. Die haben beauftragte für die Schulen. Schalte notfalls den Schulpsychologen mit ein.
Mach dich Auf der Internetseite der Landeselternplegschaft schlau was die Schule darf und was nicht. Auch wenn man am liebsten resignieren will, lass das nicht zu, manchml kommt man auf Umwegen ans Ziel.
Viel Glück!!! von Nena84
früher ist man von der schule geflogen bei schwer körperverletzung, sachschaden, nicht teilnehmen am unterricht. heute fliegt man, wenn man sich wehrt(nicht schlagen meine ich, nur mündlich)großen mund hat gegen die lehrer und natürlich das oben dazu. aber die ersten zwei punkte, ist doch kein grund!! nochmal es geht hier um die zukunft der kinder. kinder machen mal blödsinn, haben wir doch auch gemacht(mehr oder weniger)kinder sind noch garnicht in der lage, so zu sprechen wie wir es tun. deswegen brüllen die auch mal und vertun sich im ton, aber dafür sind wir doch da, um es ihnen zu zeigen wie es richtig geht oder nicht? oder kommen alle erwachsen auf die welt ??? es sind kinder!!
oh man!! ich kenne das alles!! warum denken den die lehrer nicht drüber nach, das es um die zukunft der kinder geht!! als ich zu schule gegangen bin, war das nicht so, man könnte über alles reden. heute hört man nicht zu, wenn ein kind sorgen und probleme mit anderen hat. mein kind ist für sein alter sehr weit und kommt da durch sehr negativ bei den lehrer rüber. eine nette, freundliche lehrerin sagte uns, das mein kind durch sein reifes aussehen, total aus der klasse raus sticht, das ist einer der gründe für das verhalten der kollegen. die stimme ist viel dunkler und vom denken her fällt mein kind sehr auf. wenn einer von euch mein kind sehen würde, glaubt man mir es nicht, das mein kind erst 13 ist. was den lehrer auch stört ist, das mein kind sich einsetzt für seine schulkameraden. mein kind beschimpft die lehrer nicht, mein kind geht hin und diskutiert mit den lehrer, wenn es um eine ungerechtigkeit geht. habe mein kind öfters gesagt, das es das lassen soll, weil die lehrer es als unfreundlich ansehen. ich weiß aber eins, es wird mal ein großartiger mensch!! statt seinen mund zu halten, hilft mein kind seinen schulkameraden. das was mein kind nicht schafft, sind die angriffe von dem einen oder anderen mitschüler dieser schule. ( beschimpfung, drohung, körperverletzung) mein kind könnte sich ja richtig wehren, aber das wäre genau das was die wollen und was die lehrer von meinen kind glauben zu wissen. der anriff kommt immer von drei mitschüler, die dann noch den einen oder anderen kennen, die dann auch immer wieder auf mein kind los gehen. im moment bin ich noch sehr verzweifelt und was noch nicht was ich machen soll. ich hoffe das für mein kind es langsam besser wird und mein kind alles so erreicht wie es sich es vor gestellt hat.ich frag mich immer, wo der sinn dran ist, kinder von der schule zu werfen, dann gehen die auf eine anderen schule und da geht es vielleicht weiter so. in der 8 oder 9 gehen die dann ganz von der schule ohne abschluß und dann ????? wenn ich mir so einen harten beruf aussuche, muß ich mit leib und seele dabei sein. auch wenn der eine oder andere schüler nicht einfach ist, wäre es für mich der großte beweis, ein super lehrer zu sein, wenn er oder sie später mich noch mal besucht und mir zeigt was er oder sie erreicht hat. in der heutigen zeit ist es auch für kinder schwer, kind zu sein. ich sehe es immer wieder wie schwer es die meisten kinder haben(ein gutes elternhaus u.s.w), da ich viel mit kinder zu tun habe. natürlich verstehe ich, das auch lehrer nur menschen sind, aber diesen beruf hat man sich ausgesucht und man muss die nerven behalten.
ich muss ganz ehrlich sagen, ich mache 10 kreuze, wenn die schulzeit vorbei ist.
Es ist leider heute wirklich so,das kinder sehr schnell in eine solche Position gedrängt werden,weil sie sich noch nicht so gut ausdrücken können wie wir.Und irgendwann wird dann die not so gross das sie dann anfangen sich verbal zu wehren.spätestens in dem Moment ist dann alles auf rausschmiss vorprogrammiert.auch ich stiess beim direktor auf taube ohren.nur eltern und kind sind schuld.lehrer machen solche dinge nicht
ich kann das gut verstehen das du angst hast.bei mir ist es egal weil mein kind mittlerweile nicht mehr schulpflichtig ist,ich wollte mein kind damals auch von der schule nehmen aber er wollte es auch nicht.und ich habe ihn drauf gelassen, es war der grösste fehler den ich machen konnte.mein kind ist auch kein schläger gewesen,aber wenn er angegriffen wird muss er sich ja wehren.nur man hat ihm ja nie geglaubt.aber das nur am rande.mein kind war auch nicht schlecht in der schule,solange bis die neue klassenlehrerin kam.also 1 malistmein kind erst später zum unterricht gekommen weil es unter migräne leidet ja.weil an dem tag ein test geschrieben werden ist er ohne entschuldigung losgelaufen,denn es wollte den test mitschreiben.so weit so gut.nach 2stunden kam es zurück,völlig aus der fassung.als es in die klasse kam gab es folgendes.frage:warum kommst du so spät.kind ich habe verschlafen(migräne sag ich nicht alle lachen sonst)frage:was arbeitet dein vater.kind:mein vater lebt nicht mehr.(sollte sie doch eigentlich wissen oder)frage:was macht deine mutter.kind:sie ist krank und findet darum keine arbeit.(also alg2)lehrerinhalt daraufhin einen vortrag vor der klasse über pflichten von alg2 bezieher.was sagst du dazu. ist das noch normal
es muss doch was geben, was man machen kann. ich kann es nicht verstehen, wenn man als eltern (auch das kind)alles mensche mögliche tuen möchte, damit es besser läuft in der schule, aber die schulleitung und auch die lehrer schmeissen einen nur steine in den weg. bei jeden gespräch wird nur gesagt, was das kind falsch macht, aber wenn man versucht eine erklärung für das verhalten zu bringen, wird es über hört. genauso bekommt man keine richtige unterstützung. man gibt den eltern das gefühl versagt zu haben. mein kind geht zu einer beratungsstelle, die finden nicht das es ein schlechtes kind ist. mein kind möchte nicht von der schule gehen, weil mein kind viele freunde dort hat. das ist auch so eine sachen, was die lehrer und schulleitung sagen, das alle kinder angst vor mein kind haben, aber mein kind ist sogar klassensprecher. es ist richtig, das es mit dem einen oder anderen schüler probleme gibt, aber mein kind hat noch nie einen geschlagen. es ist schwer mehr zu schreiben, da ich angst habe, das ein lehrer von dieser schule hier ist und es noch mehr ärger gibt. ich kann nur sagen es gibt etwas probleme, aber ich finde es ist normal in dem alter. mein kind hat ein super zeugnis mit gebracht, nur 3 und 2 . wenn mein kind doch so schlimm ist, wie man das da stellt, wie kann es sein, das mein kind beliebt ist und ein guter schüler ist. im moment leidet mein kind sehr da unter, weil mein kind sich so unterdrück setzt, alles super zu machen. bitte um hilfe!! könnte ein schulwechsel machen, aber wie gesagt mein kind möchte nicht weg dort.
leider gibt es keine anderen möglichkeiten mehr.denn egeal was du tust.keiner wird dir glauben schenken.mein kind hat eine lehrerin gemobbt als ich sie freundlich auf ein fehlverhalten aufmerksam gemacht habe.seitdem war mein kind ein raufbold und schläger(nach ihrer angabe)egal ob er was gemcht hat oder nicht eerrr ist schuldig in allen punkten.klar was hast du sonst erwartet.mit dem ergebniss das er dann sich halt gewehrt hat.mittlerweile ist er ohne schulabschluss weil er nie wieder eine schule von innen sehen will
leider kann man mit dem lehrer und schulleitung nicht sprechen, sie haben eine meinung von meinen kind und so ist es. mein kind möchte die schule nicht wechseln, deswegen meine frage: was steht über den schulamt, schulleitung, die wirklich was zu sagen haben und sich mal die lage an hören. mein kind ist ein guter schüler!! mehr möchte ich lieber nicht schreiben, kann ja sein das ein lehrer hier rum schleicht und es schlimmer wird.
lieber herr ball 60.leider geht es doch sehr schnell mit dem rausschmiss.ich hab zum beispiel die erfahrung gemacht das mein kind durch lehrermobbing innerhalb von 6 monaten von der schule flog.irgend wann waren die fronten so verhärtet das es keine lösung mehr gab.durch das mobbing,ist er heute noch völlig schulfrustriert
hallo tinka,dasselbe hab ich mit meinem sohn schon durch.ich war zwar in der schulbehörde,aber vergiss es einfach.nach meiner meinung nach solltest du am besten noch vor dem rausschmiss ,dir eine neue schule für dein kind suchen.
Man kann nicht so schnell von der Schule "fliegen". Ich empfehle immer das eingehende Gespräch mit dem Klassenlehrer, dem Abteilungsleiter oder einem anderen Mitglied der Schulleitung. Im sachlichen Gespräch sollten sich einvernehmliche Lösungen finden lassen.
wer kann mir sagen, ob es normal ist, das kinder von der schule fliegen. wo kann man sich wenden, wenn man mit dieser schule solche probleme hat, das man nicht mehr weiss was man machen soll. brauche sehr schnell hilfe, mein kind leidet sehr!!!
vielen dank!!
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