Hallo,
du bist also nach §53(4) von der Schule entlassen worden.
Dies war ein Verwaltungsakt, mit einer schriftlichen Begründung und einem Rechtsbehelf.
Was hast du in dem Jahr gemacht, da du ja noch Schulpflichtig warst.
Gegen einen Verwaltungsakt kann man binnen 12 Monate Rechtsbehelf einlegen, sofern auf dem Bescheid kein kürzerer Zeitraum angegeben ist. ( z.B. 1 Monat)
Gegen den Bescheid kann man auch nach §48 Verwaltungsverfahrensgesetz klagen, wenn ein Widerspruch nicht hilft.
Ich vermute, dass deine Eltern wegen der nichterfüllten Schulpflicht Post bekommen haben.
ich bin vor einem nicht ganz Jahr von meiner Schule , Einem Gymnasium aus Hagen geflogen.
Ich hatte zu viele unentschuldigte Fehlzeiten, war/bin jedoch erst 17 Jahre alt. Ich war ein notenmässig guter Schüler , habe gefehlt weil mein Vater schwer per Motorrad verunglückt ist , und sich meine Eltern haben scheiden lassen , das alles innerhalb von einem Jahr. Das alles war kurz vor Abschluss der 10 Klasse , was ich mit Sicherheit geschafft hätte. Hab jetzt einiges gelesen und gehört da Bekannte beim Schulministerium arbeiten , und bin der Meinung das aufgrund der Rechtslage der Schulverweis nicht zulässig war. Für VOLLjährige Scüler gilt das gesetz das man innerhalb von 30 Tagen 20 Schulstunden fehlen darf. Genau daraus hat man mir damals einen Strick gedreht. Kann man da noch was machen? Gruss Dome93
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du bist also nach §53(4) von der Schule entlassen worden.
Dies war ein Verwaltungsakt, mit einer schriftlichen Begründung und einem Rechtsbehelf.
Was hast du in dem Jahr gemacht, da du ja noch Schulpflichtig warst.
Gegen einen Verwaltungsakt kann man binnen 12 Monate Rechtsbehelf einlegen, sofern auf dem Bescheid kein kürzerer Zeitraum angegeben ist. ( z.B. 1 Monat)
Gegen den Bescheid kann man auch nach §48 Verwaltungsverfahrensgesetz klagen, wenn ein Widerspruch nicht hilft.
Ich vermute, dass deine Eltern wegen der nichterfüllten Schulpflicht Post bekommen haben.
Astra(Vater)