Falsch benotet?

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Einspruch ist möglich
von f.j.neffe (Lehrer), 21. Aug 22:16
Nicht dagegen vorgehen.
Einfach schriftlich Einspruch einlegen und freundlich und korrekt begründen.
Ebne dem Entscheider den Weg zu Deinem guten Ziel damit und lenke seine Aufmerksamkeit nicht auf die Probleme, mit denen Du ja auch nichts mehr zu tun haben möchtest!
Wenn Du nicht volljährig bist, legt der Erziehungsberechtigte den schriftlichen Einspruch ein, der beschieden werden muss.
Guten Erfolg!
Franz Josef Neffe
RE
von astra150 (Eltern), 04. Aug 11:22
Hallo,

wenn es kein Bewerbungszeugniss ist, würde ich dass so stehen lassen.
Astra
Falsch benotet?
von t.sauer (Schüler), 21. Jul 19:52
Hallo erstmal, ich habe eine Frage bezüglich der Zeugnissvergabe.

Und zwar wurde mir im Fach Englisch die Note "nicht bewertbar" zugeteilt - aufgrund von Fehlzeiten.

Nun hab ich mich aber bei Mitschülern erkundigt und andere Leute, die genau soviel oder sogar mehr gefehlt haben als ich bekamen eine Note.

Ich fühl mich ungerecht behandelt, Leistungsmäßig würde ich ohne Probleme eine 2 bekommen.

Kann ich irgendwie dagegen vorgehen oder muss ich mich damit abfinden und Wiederholen?

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