Müssen sich niedersächsische Lehrer sich an das Schulgesetz halten ?

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Kein Einzelfall !
von Otto_R (Eltern), 23. Mär 12:32
Es ist kein Einzelfall, das niedersächsiche Lehrer die für Sie geltenden Gesetze nicht kennen bzw. nicht beachten. Bedauerlicherweise werden die Lehrer in den mittlerweile so wichtigen rechtlichen Fragen nicht weitergebildet. Dies wäre der erste wichtige und richtige Schritt. Leider macht sich unsere Landesregierung diese Mühe der Lehrerfortbildung nicht und deckt lieber das Fehlverhalten. Besonders nachdenklich macht mich die Einstellung der Direktoren. Nach dem Motto, wenn es Ihnen hier nicht past, gehen Sie doch woanders hin, wird sich mit berechtigter Kritik nicht auseinandergesetzt.
Mein Beileid!
von Nick Knatterton (Eltern), 09. Mär 21:06
Es ist nichts anderes zu erwarten, als dass man so lange an den Knöpfen dreht, bis der Klagende aufgibt. Denn es geht hier nicht um die Sache, sondern um die Präzedenz: dass nämlich eine tumber Laie einem studierten Ekschperten (auch Studienrat genannt, Betonung liegt aud RAT) einen "Fehler" (heiteiteiteitei, wie schrecklich, kann denn nicht eigentlich nur ein Lehrer anderen Fehler nachweisen?) nachweist. Und da befürchtet ein deutsches Obrigkeitshirn reflexhaft und mit zitternden Fingern, dass dann ein Damm bricht, der sämtliche Autorität auf ewig und immerdar hinwegfegt, so wie die Langobarden das antike Rom ins Mittelalter gestoßen und die abendländische Kultur auf Jahrhundert zerstört haben! Ja, wäre dem nicht so gewesen, könnten die Herren und Damen Lehrer als Angehörige der Oberschicht immer noch Latein benutzen, da könnte ihn so ein dämlicher Bauer nicht zwischen funken! Somit ist die "Präzedenz" in Deutschland ungefähr genauso unantastbar, wie in Indien eine heilige Kuh, weshalb sie in Indien eine Bahnlinie lahmlegen kann, bei uns aber den gesunden Menschenverstand!
Rechtsgrundlage wertlos?
von law and order (Eltern), 18. Feb 15:30
Übrigens: alle Verstöße an dieser Schule wurden mehrfach nachgewiesen!
Notenmanipulation an niedersächsischem Gymnasium
von law and order (Eltern), 18. Feb 15:26
Auszug aus dem erläuterten Fall, der bei EMGS unter gleichen Thema dort im Forum "Schulrecht" erscheint und ständig aktualisiert wird.
(Auszug) Aktualisierung der weiteren Vorfälle bis Dezember 2008
Neben den Notenmanipulationen hat die Schule nun auch noch einen weiteren Skandal aufzuweisen:
Noten für Dienstleistungen der besonderen Art...(nachzulesen unter EMGS)

Im August 2008 wurden weitere Beschwerden bezüglich der Notengebung eingereicht. Noch immer werden diese von der Landesschulbehörde „bearbeitet“.
Drastische Notenabwertungen waren inzwischen auch bei anderen Lehrkräften aufgefallen. Was uns besonders aufhorchen ließ, war , dass neben den eingereichten Beschwerden der Schulleiter höchstpersönlich , aber wohl doch versehentlich auf eine weitere Lehrkraft und deren Notengebung verwies. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass die ungewollten Hinweise des Schulleiters wirklich begründet waren und auch die von ihm genannte Lehrkraft ebenfalls eine seltsame, nicht nachvollziehbare Benotung in einer Klassenarbeit und auch einer Zeugnisnote vorgenommen hatte. Die Zahl der Lehrer an der betreffenden Schule, die bereitwillig Schüler/innen abwerten, steigt damit erneut an. Da wir nun noch einmal nachgehakt haben, die Beschwerden entsprechend erweitert wurden, rechnen wir mit einer Antwort Anfang des Jahres 2009.

Eine schriftliche Erklärung für die manipulierte Mathematikarbeit und die damit verbundenen Zeugnisnotenänderungen fehlt bis heute.
Der Schulleiter erklärte nur knapp dazu:
Das Verhalten, keine schriftliche Erklärung zu den Notenänderungen abzugeben, sei so mit der Landesschulbehörde abgestimmt gewesen!
(Das muss wohl nicht weiter kommentiert werden...)

Die erdrückenden Beweise, die ganz deutlich das Fehlverhalten des zweiten Klassenlehrers nachweisen, wurden natürlich nicht anerkannt.
Landesschulbehörde und Kultusministerium bestätigten zwar das Fehlverhalten der Lehrkraft, bedauerten dass der Lehrer Klassenarbeiten falsch bewertet hatte und auch Zeugnisnoten falsch vergeben hatte, vermochten darin aber keine Manipulation zu erkennen.
Betroffene Schüler und Eltern vermochten dies durchaus...schließlich bekamen die Schüler die richtige Zeugnisnote erst über den langen Beschwerdeweg.

Die weitere Tatsache, dass auch dieser Lehrer eine falsche Benotungsgewichtung verkündet und angewandt hatte, was durch die vorgelegten Beweise wasserdicht dokumentiert werden konnte, führte dann zu einer sehr überraschenden Erklärung, denn leugnen war hier nicht mehr möglich.

Achtung! Eine wichtige Information , die sich auf die veröffentlichten Benotungsschlüssel bezieht:
Das Benotungssystem, das bereits auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden musste, erscheint nach der abgegeben Erklärung nicht mehr glaubwürdig, denn es gibt angeblich kleingedruckte Passagen, die man den Schülern und Eltern offenbar vorenthält. Die Benotungsgewichtung für Mathematik wurde auf der Homepage mit 60:40 (schriftlich:mündlich) angegeben. Der Lehrer hatte alle Noten nach 50:50 vergeben und bestätigte dies auch nach den Zeugnissen ! Er lag damit natürlich falsch...
Die zuständigen Behörden erklärten daraufhin, es gäbe in den Fachkonferenzbeschlüssen des Gymnasiums zusätzlich kleingedruckte Passagen, in denen vermerkt sei, dass der schriftliche Part einer Note noch einmal um 10% verkleinert werden dürfe.
Was dieses für die Fächer bedeutet, bei denen der beweisbare schriftliche Anteil einer Zeugnisnote ohnehin nur bei 30% angesetzt wird, liegt damit auf der Hand: Alles was an Leistung schriftlich nachweisbar wäre, darf auf ein Minimum beschränkt werden, um drastische Notenabwertungen irgendwie rechtfertigen zu können.
Dass man Schülern und Eltern diese wichtigen Infos vorenthält- offiziell Notenschlüssel präsentiert, die dann in Wirklichkeit ganz anders aussehen und sich in kleingedruckten Extrapassagen verstecken, untermauert die Art der Notengebung an diesem Gymnasium!

An unserem Bespiel verdeutlicht sich ganz besonders, wie gezielt und vernichtend der mündliche Part eingesetzt wird:
Ein Schulleiter, der ein Kind, das sich trotz des unermesslichen Drucks ständig abgewertet zu werden, schriftlich im Einser-und Zweierbereich bewegt, - das Lernbereitschaft und überdurchschnittliche Intelligenz kontinuierlich beweist, pauschal in allen Fächern, für die Beschwerden eingereicht wurden, im Nachhinein mit einer mündlichen Note „6“ „fertig macht“, um jede Abwertung irgendwie rechtfertigen zu können, begeht in unseren Augen eine kriminelle Handlung, die einem Schulleiter nicht zusteht!
Schulleiter und Lehrer, die aus persönlicher Charakterschwäche ihre Macht missbrauchen, sollten Kindern und Eltern nicht länger zugemutet werden.
Von zuständigen Behörden im Stich gelassen, bleibt den Eltern und den Schülern nur der Ausweg, auf andere Schulen auszuweichen. Um so wichtiger erscheint uns diese Aufklärungsarbeit: Lieber gleich die richtige Schule finden, als derartiges erleben zu müssen!
Die Deutschen und die Gesetze
von Nick Knatterton (Eltern), 12. Feb 11:16
Es müsste doch langsam mal auffallen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind.

Zwar muss sich theoretisch auch jeder Lehrer an Gesetze halten, nur, tut er's nicht, müssen Sie klagen. Das heißt, Sie müssen die Verstöße zweifelfrei nachweisen. Und da steht nicht nur Gott davor, sondern die Schulleitung und die Schulbehörde ebenfalls. Da versuchen Sie mal gegenan zu stinken! Denken Sie nur an die elendigen Schadensersatzklagen bei ärztlichen Kunstfehlern!
Manipulation eskaliert !
von law and order (Eltern), 02. Okt 15:28
Wichtige Ergänzungen zu diesem Fall :
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=73892
http://www.emgs.de/forum-emgs/viewtopic.php?t=1046
http://www.emgs.de/forum-emgs/viewtopic.php?t=1079
und
http://www.emgs.de/forum-emgs/viewtopic.php?t=1080
Beschlussmöglichkeit
von anker (Eltern), 25. Jun 16:36
Zu Ihrer Frage, ob sich die Lehrer den Gesetzen auf Landesebene zu unterwerfen haben:

Kann man das nicht notfalls mittels Gerichtsbeschluss durchdrücken? Jeder andere Bürger hat sich an alle geltenden Vorschriften zu halten, egal wann, egal wo und egal wer er ist, sei es bei der Arbeit, im öffentlichen Leben, im Straßenverkehr oder was auch immer. Warum sollte es denn dann Ausnahmen geben? Ich denke, und meine sogar mal gelesen zu haben, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Wenn sich Schüler AB an die Schulordnung halten muss, Bürger CD an die in seinem Betrieb geltenden Vorschriften, warum muss sich dann Lehrer EF nicht auch an die für ihn / sie geltenden Regelungen halten.
Und wo steht es bitteschön geschrieben, dass und mit welcher Begründung sich Ausnahmen daran nicht halten müssten?
Ich finde es auch immer wieder eine Zumutung, dass jede erdenkliche Schulleitung die -nennen wir es jetzt mal verallgemeinernd- 'Straftaten' ihrer Mitarbeiter deckt. Ich kann mir kein Unternehmen vorstellen, dass Fehlverhalten seiner Mitarbeiter lange oder überhaupt duldet [...]. Warum ist dann dies aber bei solchen Institutionen, wie z.B. die Schulen unseres Landes, möglich?
Es wäre sicher angebracht, wenn sich Gerichte und Anwälte einmal gründlich mit diesen Vorfällen auseinandersetzen würden.
Die Transparenz würde sicher mehr Vertrauen von allen Seiten bieten.

@law and order
von astra150 (Eltern), 22. Jun 11:30
Ich denke das Die meisten Lehrer sich auch an Recht und Gestz halten.
Und die Ausnahmen muß man dann Notfalls übers StGB (Willkür,Rechtsbeugung,Amtsmißbrauch usw.) zurück holen.
Leider hilft dies bei einigen Lehrkräften nur so.

Schöne Sommerferien
Müssen sich niedersächsische Lehrer sich an das Schulgesetz halten ?
von law and order (Eltern), 18. Jun 09:58
Müssen sich Lehrer an das Schulgesetz halten?

Eine Veröffentlichung von nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, die eine zuständige Landesschulbehörde zu verantworten hat, dient der Orientierung von Schülern und Eltern und führt zu einer erhöhten Transparenz, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit entspricht.
Es werden im folgenden Fall nachweisbare schriftlich dokumentierte Tatsachen dargestellt.
Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Unterlagen, die als Beweisgrundlage vorliegen, nicht veröffentlichen.
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit möchten wir nutzen, um auf Folgen hinzuweisen, die sich durch die Bescheide von Landesschulbehörde und Kultusministerium ergeben könnten.


An einem Gymnasium einer Kreisstadt ereignete sich folgender Vorfall:
Eine Lehrkraft hatte nachweislich gegen die Beschlüsse der Fachkonferenz verstoßen, indem sie den Benotungsschlüssel verfälscht hat. Durch die eigenmächtige Erweiterung des mündlichen Parts, verschaffte sie sich einen Spielraum, der das Ab- und Aufwerten von einzelnen Schülern erleichterte.
Auf Nachfragen nach den von ihr vergebenen Zeugnisnoten, bestätigte sie wiederholt, dass die von ihr angewandte Benotungsgewichtung so in den Fachkonferenzen festgelegt sei.
Eltern verlangten daraufhin Einsicht in die Konferenzbeschlüsse und bekamen schriftlich vom Schulleiter mitgeteilt, dass ein falscher Benotungsschlüssel von der Lehrkraft angewandt worden war, was natürlich weitere Fragen nach den Gründen aufwarf.
Erneutes Nachhaken nach Aufdeckung der Falschaussagen hatte zur Folge, dass der Schulleiter eine schriftliche Empfehlung für einen Schulwechsel aussprach, obwohl das betreffende Kind sich stets korrekt verhalten hatte.
Erst nachdem die Landesschulbehörde eingeschaltet wurde, wurde diese Aufforderung, die Schule zu verlassen, abgeschwächt dargestellt. Auch musste die Schule inzwischen die korrekten Fachkonferenzbeschlüsse aller Fächer und Jahrgangsstufen veröffentlichen, was durchaus als Erfolg angesehen werden kann, da hier endlich allen Schülern offengelegt wird, wie sich die Benotungsgewichtungen der einzelnen Fächer zusammensetzen.
Die betreffende Lehrkraft wurde und wird aber weiterhin gedeckt, obwohl noch weitere Beweise das Fehlverhalten untermauerten.
So teilte beispielsweise die zuständige Aufsichtsbehörde mit, dass die Lehrkraft in einer Stellungnahme erklärte, dass sie nicht „alle“ Noten falsch gewichtet habe. Da könnte man logischerweise vermuten, dass der verfälschte Benotungsschlüssel gezielt angewandt wurde...
Trotz eines eindeutigen Gesetzesverstoßes wird keinerlei disziplinarische Maßnahme gegen die Lehrkraft eingeleitet. Die Aufsichtsbehörde versucht mit Worten wie „irrtümlich“, „versehentlich“, „kann sich nicht mehr erinnern“ die in jedem Schreiben dokumentierten Beweise abzuschwächen. Das übergeordnete Ministerium erklärt das Fehlverhalten der Lehrkraft, die paradoxerweise schon viele Jahre im Amt steht, mit „anfänglicher Unsicherheit“.
Landesschulbehörde und Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes tolerieren damit einen Gesetzesverstoß, der rechtlich klar geregelt ist:


NSch § 50
(1) Die Lehrkräfte erziehen und unterrichten in eigener pädagogischer Verantwortung. Sie sind an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der kollegialen Schulleitung, Beschlüsse des Schulvorstands, Beschlüsse der Konferenzen und deren Ausschüsse nach § 39 Abs. 1 und 2 sowie an Anordnungen der Schulaufsicht gebunden.

Wir meinen:

Damit wird jedem Lehrer in diesem Bundesland gestattet, bedenkenlos gegen das bestehende Schulgesetz zu verstoßen ! Die pädagogische Freiheit, die bisher eindeutig gesetzlich eingeschränkt war, ((NSchG § 50) , darf nun nach dem Bescheid des Kultusministeriums grundlos und ganz legal missbraucht werden! Was ein Lehrer darf, dürfen vermutlich alle anderen ebenfalls...

Wir meinen:

Das Schulgesetz eines Bundeslandes bildet die unverzichtbare Grundlage des Schulsystems. Wenn die Rechte der Schüler auf eine faire Benotung durch das Kultusministerium widerstandslos außer Kraft gesetzt werden, Lehrer sich nicht mehr an die Gesetze halten müssen, wird der Diskriminierung einzelner Schüler Tür und Tor geöffnet.

Ein weiterer Fall , der sich in unserer Kreisstadt ereignete, lässt Schüler und deren Eltern ebenfalls staunen:
Das Kultusministerium sowie die Landesschulbehörde bestätigten, dass Klassenarbeiten auch voll anerkannt werden, wenn diese mit eintägiger Verspätung abgegeben worden sind.
Wir fragen uns, ob diese Entscheidung auf alle Schüler des betreffenden Bundeslandes übertragbar wäre, oder doch nur wenige Auserwählte in den Genuss eines solchen Sonderbonusses gelangen.

Gegen den Bescheid des Kultusministeriums werden wir Beschwerde einreichen und hoffen, dass durch eine Veröffentlichung die Schüler und Eltern Niedersachsens auf die nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der zuständigen Behörden aufmerksam werden und sich ihrer Rechte bewusst werden.

Wir meinen:

Alle Schüler haben doch ein Recht darauf,

1. dass die im Schulgesetz festgelegten Gesetze von Lehrern eingehalten werden müssen.
2. dass Klassenarbeiten von allen Schülern und Schülerinnen einer Klasse am selben Tag zum gleichen Zeitpunkt abgegeben werden müssen.
3. dass die mündliche Benotung transparent gemacht werden muss durch Nachweise des Lehrers, besonders wenn zwischen schriftlicher und mündlicher Note mehr als drei Notenstufen liegen.
4. dass eine Schule die Benotungsvorgaben der Fachkonferenzbeschlüsse für alle Fächer offen darlegen und ein Lehrer diese Vorgaben auch einhalten muss. (siehe „Transparenzerlass“ anderer Bundesländer ). Eine Offenlegung der Benotungsgewichtungen würde besonders für alle Schüler, die vor einem Schulwechsel stehen, eine große Entscheidungshilfe darstellen.
.

Eine Frage, die sicher alle Schüler und Eltern interessiert:
Müssen sich Lehrer an die entsprechenden Schulgesetze eines Bundeslandes halten?


Von Verleumdungsinszenierungen, die uns aufgrund unserer berechtigten eingereichten Beschwerden von bestimmten Personen, die hier leider nicht genannt werden dürfen, untergeschoben werden sollen, möchten wir uns eindeutig distanzieren!

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