Lohnt es sich noch für das lehramt zu studieren?

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Außerdem
von Alberto (Lehrer), 19. Mai 16:44
sollte man noch erwähnen, dass, wenn man das Pech (!) hat ein Mangelfach studiert zu haben, man nicht etwa freie Schulwahl hat, sondern von der Schulbehörde sonstwohin verfrachtet wird, was natürlich die Attraktivität solche Fächer überhaupt erst zu studieren erheblich mindert. Auch Versetzungsanträge nützen da nichts.
Man sollte sich also höchst genau überlegen wo und ob man eine Stelle antritt und lieber eine Stelle ausschlagen, von Nachhilfe leben und auf ein besseres Angebot warten.
kommt drauf an
von Alberto (Lehrer), 06. Mai 17:11
ich unterscheide da:
1. Job: Die Arbeit als solche ist sinnvoll, gut und wertvoll wenngleich auch nicht dankbar.

2. Firma: Das Land Niedersachsen ist als Arbeitgeber und Vorgesetzter absolut unter aller S..

3. Filiale: Das steht und fällt mit Schulleitung und Kollegium.

Fazit: Ist 3. nicht mindestens befriedigend sollte man es lassen!
Lohnt es sich noch für das lehramt zu studieren?
von Gomez (Ehemalige), 01. Mai 00:02
Da bekommt eine Lehrerin an einer und der selben eigenverantwortlichen Schule über mehr als drei! Jahre befristete Teilzeit-Arbeitsverträge ohne besondern Grund. Die einzelnen Verträge hatten jeweils eine Laufzeit mit Beginn nach den Sommerferien und endeten vor den kommenden Sommerferien.
Nun ist die Lehrerin auch im vierten! Jahr nach den Sommerferien in der Schule erschienen und wurde zum Unterricht eigeteilt. Die vorangegangenen Jahre wurde u.A. das "Mangelfach" Chemie unterrichtet. Die Lehrerin hat die Lehramtsbefähigung für Deutsch, Englisch und Chemie für Gymnasien und war die Jahre an einer Haupt- und Realschule tätig.
Da fiel jetzt der Schulleitung ein, dass man keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag geben darf. Kurz zuvor wurden Lehrer als Quereinsteiger ohne pädagogische Ausbildung an dieser seit neuesten eigenverantwortlichen Schule eingestellt. Die Lehrerin reichte Klage beim Arbeitsgericht ein. Einen Tag vor dem Termin vor dem Arbeitsgericht räumte die Landesschulbehörde ein und bot schriftlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Halbtagsstelle an der selben Schule an. In diesem Arbeitsvertrag stand entgegen der Vereinbarung eine erneute Probezeit von sechs Monaten. Zur Unterschrift des Vertrages mit der Probearbeitszeitklausel wurde täglich von der Schulleitung hingedrängt. Der Vertrag wurde letztendlich unterschriebn, da rechtlich ohnehin die Probezeitklausel ungültig ist. Es gab keine Unterbrechungszeiten, welche eine erneute Probezeit rechtfertigen würden.
Es kam so wie es vorauszusehen war. Das Arbeitsverhältnis wurde in der Probezeit gekündigt. Nun ist wieder Termin beim Arbeitsgericht. Nebenbei wurde angedroht, sollte die Klage nicht zurückgezogen werden, kann es passieren, dass die Lehrerin in der Bewerberliste nicht mehr berücksichtigt wird.

Es entsteht der Eindruck, dass Lehrer zu Lasten der Schüler nichts mehr kosten dürfen. Auch ist ein Lehrer, der nur kurze Zeit an einer Schule tätig ist, in der Besoldungsstufe ganz unten. Und als Quereinsteiger ohne pädagogische Ausbildung bekommt ein Lehrer ohnehin weniger Geld.
Wollen wir mal sehen, wie das Arbeitsgericht entscheidet.

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