Ausgrenzungen nicht betreuender sorgeberechtigter Elternteile Aus Grundschulen

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wow
von Avalon (Eltern), 30. Sep 21:34
also echt sehr gelassen und sachlich - wäre ich Elternbeirat würde ich die e-mails an sie weiterleiten. Drann bleiben. Vielleicht ist ja bald ein neuer Lehrer in Sicht der sie unterstützt.
Mütter habe immer recht!?
von pinselknecht (Ehemalige), 02. Jul 16:59
Leider haben die Mütter immer die Rechte, un die Väter die Pflichten.
Von gleichberechtigung keine Spur. Leider haben wir bei der Gleichstellung der Frauen vergessen die Männer gleichzustellen. Das sorgerecht geht immer noch regelmässig an die Mütter, die Zahlungsverpflichtungen an die Väter.
Es wird Zeit das wir Väter für gleichberechtigung auf die Straße gehen.
Ausgrenzungen nicht betreuender sorgeberechtigter Elternteile Aus Grundschulen
von allerbester Papa (Eltern), 30. Jan 21:20
Der Fall:
Die Mutter verschleppte das Kind 9 Jahre nun
in die 3. Schule nach langen Recherchen und
abklappern der in Frage kommenden Schulen
hatte ich endlich Glück, fand die betreffende
Grundschule.
Es gab sofort Irritationen
Der Schulleiter kam auf mich zu und erteilte
mündlich Hausverbot, mit der Angabe dass die
Mutter das alleinige Sorgerecht hat, er von
sein Hausrecht gebrauch macht, ich das
Gelände sofort zu verlassen habe, ansonsten
Polizei.
Ich machte ihn darauf Aufmerksam dass die
Angaben der Mutter falsch seien, einen
Beschluss über ein Sorgerechtsentzug nicht
vorliegt, ich verheiratet bin, somit die
gemeinsame Sorge natürlich besteht.
Wir kamen überein dass mein Anwalt in einem
trockenen 3 Zeilers meine Angaben bestätigen
solle, damit das weiter bestehende Hausverbot
aufgehoben werden kann, was dieser tat.
Nachdem die Schule aufgeklärt war,
gab es weiterhin keine schulischen
Informationen an mich, auch nicht über den
Elternbeirat der betreffenden Klasse, an dem
ich mich wandte, dem es aber von der
Schulleitung ausdrücklich verboten wurde, mir
Infos per Mail zukommen zu lassen.
Das Hausverbot blieb weiter bestehen nur die
Begründung änderte sich, man wolle keine
Streitigkeiten über Sorgerechtsfragen in der
Schule z.B. auf Elternabende ausgetragen
haben.

Ich schrieb an die Schulleitung zurück dass
die Begründung ein sehr hypothetischer
Irrgedanke sei, diese Dinge von Anwälten u.
Gerichte geklärt werden, ich lediglich mein
Mitwirkungsrecht in der Schule nachkommen
möchte.
Man blieb dabei
Dienstaufsichtsbeschwerde beim staatlichen
Schulamt u. Kultusministerium.
Das Hausverbot ist klar rechtswidrig, schon
nach dem hessischen Schulgesetz.
Ohne Erfolg….es wäre so o.k. wenn der
Schulleiter dieser Auffassung ist.
Eine schwammige Antwort diesbezüglich kam
dann doch vom Schulamt und die war so:
Es wird nicht gerne gesehen, aber wir können
sie von einem Elternabendbesuch auch nicht
abhalten, diese Info schickte ich den
Schulleiter, der weiterhin auf Hausverbot
bestand nun schon 1.5 Jahre.
Ich schlug ein Wechsel der Eltern bei
Elternversammlungen vor, was das Schulamt
begrüßte, nicht der Schulleiter, auch die
Mutter lehnte wie zu erwarten natürlich
diesen Vorschlag ebenfalls ab, mit der
Begründung nicht umfassend über schulische
Belange informiert zu werden, da das Kind
schließlich bei ihr lebt und nicht beim
Vater.
Dazu muss man wissen das die Mutter an jeden
Schultag 2 Mal in der Schule ist, nämlich
beim bringen und holen des Kindes, will so
verhindern das Vater – Kind sich begegnen.
Eine Klage beim Verwaltungsgericht kostet
Zeit und Geld.






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