§ 47Beendigung des Schulverhältnisses
2. die Eltern die Schülerin oder den Schüler schriftlich abmelden,
Viele Schulleiter meinen, die hätten da mehr Rechte, dem ist aber nicht so.
Oftmals ist auch die Angst vor einer zugeringen Klassenstärke (<18) der Motor dafür Kinder mitzuschleifen, ohne auf diese einzugehen.
§46
(7) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die Schule wechselt, wird im Rahmen der Verweildauer in die Schulstufe, die Schulform und die Klasse oder Jahrgangsstufe aufgenommen, die dem bisherigen Bildungs¬gang und dem Zeugnis entsprechen. Näheres zum Schulformwechsel be¬stimmen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Zitat: „Mir wurde mitgeteilt, das sie noch zu jung ist um die Schule zu wechseln.“
Dies ist absoluter Quatsch.
Such dir eine andere Schule, frage nach ob die dein Kind Aufnehmen, wenn ja meldest du dein Kind ab und lässt dir von der alten Schule ein Übergangszeugnis nach §7 Abs.8 APO-SI geben.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI-07-08.pdf
Astra
Verlassen der Schule nach 9. Klasse da Schüler angeblich schulmüde
meine Tochter war einfach zu faul in diesem letzten Halbjahr,deswegen sah ihr Zeugnis auch dementsprechend auch aus.
Wir leben in NRW. Diese BuS-Klasse möchte sie nicht besuchen, habe deswegen bei einer weiterführenden Schule nachgefragt, die sich melden wollen.
Die BuS-Klasse ist voll haben die mir gesagt. Worüber ich im nachhinein sauer bin ist, das alle vor den Halbjahrszeugnissen Bescheid bekommen haben. So hab ich ja nur bis nächste Woche Zeit.
Meine Tochter ist mittlerweile soweit, das sie am liebsten jetzt schon die Schule wechseln würde.
Mir wurde mitgeteilt, das sie noch zu jung ist um die Schule zu wechseln.
Sitzenbleiben wollen sie sie aber auch nicht lassen.Die haben da Erfahrung mit, wurde mir gesagt.
um welches Bundesland geht es?
In NRW hat z. B. jeder Schüler das Recht auf Schulzeitverlängerung, d. h. er kann insgesamt 8 Jahre in der Sekundarstufe I verbringen, davon höchstens drei in den Klassen 5/6, und insgesamt 8 in den Klassen 5-10.
Warum ist eine Wiederholung des 9. Schuljahres ausgeschlossen? Gab es vorher schon eine Wiederholung der gleichen Klassenstufe?
Unsere Beratung bei 9.Klässlern, die am Ende dieses Schuljahres bereits ihre Schulpflicht erfüllt haben, geht eindeutig in die Richtung des Schule verlassens, es sei denn sie können bei uns den Mittleren Bildungsabschluss erwerben (Klasse 10 B). Die Alternative ist dann das Berufsgrundschuljahr mit fachlicher Qualifikation, optimal wäre natürlich ein Ausbildungsplatz.
In der BuS-Klasse befinden sich bei uns nur Schüler, die wirklich schulmüde sind oder zu lernschwach sind, um bei uns den Hauptschulabschluss zu erwerben. Die BUS-Klasse ist keine Sonderschulklasse, sondern eher eine Möglichkeit, durch die Verbindung mit Lernen in einer Kleingruppe (15 Schüler) und einer praktischen Tätigkeit weiter zu kommen. Die besseren Schüler, die vorher die 8. Klasse besucht haben, können dort auch den Hauptschulabschluss erwerben, wenn sie am Ende des Jahres die notenmäßigen Bedingungen erfüllen. Zudem haben es diese Schüler (der BuS-Klasse) oft leichter durch die intensive Betreuung einen Ausbildungsplatz zu finden. Sie machen ja erste Schritte in Betrieben (ein ganzes Jahr an jeweils zwei Tagen in der Woche). Da kann man sich schon gut in einem Betrieb bekannt machen. Auch wenn die Noten am Ende nicht optimal sein sollten, gucken manche Betriebe dann auch darüber hinweg, Hauptsache, der Schüler ist ausbildungswillig und ausbildungsfähig. Darüber hinaus werden auch gerade die Schlüsselqualifikationen, die für eine erfolgreiche Ausbildung unabdingbar sind, geübt und gefordert.
Erkundige dich beim Schulleiter nach den Grundlagen seiner Entscheidung. Bei Schulschwänzern oder ewigen Störern intensivieren wir auch unsere "Verlass-doch-die-Schule-Beratung". Die Gründe dafür dürften klar sein, oder?
Ich bin bestimmt kein Freund von Sitzenbleiben oder Wiederholen von Schuljahren, aber manchmal ist das eine sinnvolle Alternative, um Abschlüsse zu erreichen, aber wirklich nur dann, wenn eine Leistungssteigerung (evtl. durch gesteigerten Leistungswillen) zu erwarten ist.
Vielleicht kannst du ja noch die Schulform und das Bundesland ergänzen? Durch den Föderalismus in Deutschland gibt es zu viele Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Liebe Grüße, mütterchen
Verlassen der Schule nach 9. Klasse da Schüler angeblich schulmüde
ich hatte vor ein paar Tagen das Vergnügen( das war es nun wirklich nicht) ein Gespräch mit der Direktorin meiner Tochter zu führen.
Ihr Halbtagszeugnis war schlecht und daraus wird nun abgeleitet das sie schulmüde ist( was u.a. bedeutet: Schulverweigerer-und schwänzer, Vernachlässigung durch die Eltern,u.s.w.)
Man will sie ja nicht loswerden, aber sie hat keine Chance sich zu verbessern bzw. die 9. Klasse zu wiederholen.
Ich habe nur 2 Wochen Zeit eine andere Schule für sie zu finden.
Jeder Schüler hat das Recht auf einen Schulabschluss, der meiner Tochter auf dieser Schule verweigert werden soll.
Es liegt ja immer an den Schülern oder den Eltern. Das es aber auch teilweise an den Lehrern liegt, wird unter den Teppich gekehrt. Und das das so ist will kein Lehrer zugeben.
Nur weil man als Schüler leistungsschwach ist, heißt es ja nicht das sie blöd sind.
Ich könnte meine Tochter in eine BuS Klasse schicken, wo es nur 15 Schüler sind und sie betreut werden. Sie haben dort 3 Tage Schule und 2 Tage Praktikum die Woche. Für mich hört sich das eher wie eine Förderschule an.
Finde es traurig, das solche Schüler einfach im Stich gelassen werden und keine Chance erhalten!!!
Tja, das ist eine gute Frage. Grundsätzlich würde ich diese mit einem JA beantworten. Wobei es auch hier innerhalb der Bundesländer gravierende Unterschiede gibt, aber das grundlegende Recht auf Bildung hat jeder!
Als wir feststellten, dass unsere Tochter hochbegabt ist (hochbegabt heißt nicht automatisch, dass sie ein "Überflieger" ist, diese Meinung ist bei vielen Lehrern tragischer Weise immer noch sehr stark verbreitet! – sie gehört eher zu den "Underachievern") und mit der (damals) zuständigen Schule/Lehrer sprachen, hat man uns jegliche Förderung verweigert. Sie solle erst bessere Noten schreiben... Was soll das denn? Lehrer (besonders die schon einige Jährchen auf dem Buckel haben) kommen mit den Kindern heutzutage nicht zurecht. So hat man zumindest den Eindruck.
Lehrer sein ist nicht einfach. Ganz klar und ich möchte auch nicht tauschen. Ich sage hier auch nicht, dass alle Lehrer gleich gut oder schlecht sind. Doch bin ich der Meinung, dass man für manche Berufe einfach "berufen" sein muss. Ein Studium reicht nicht – auch als Lehrer muss man sich immer fortbilden. Es ist zum Wohle der Kinder, die sie (aus)bilden, in gewisser Weise auch "erziehen" und deren "Vorbild" sie sind. Das sollte zumindest der Wunsch der angehenden Lehrer sein. Ein Leben lang. Lehrer-sein heißt berufen zu sein.
Aber es ist ganz klar, "...dass jeder
junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung
entsprechende Erziehung und Ausbildung hat.." So steht es geschrieben.
Hoffen wir mal, dass diese (seit Jahren) bestehende Diskussion über die mom. Schulbildung bald etwas bringt und beide Seiten etwas zufriedener macht.
Grüße
Recht auf Bildung für Sonderschüler mit 10 Pflichtschuljahren!
Da ich Mutter eines obig genannten Schülers bin,denke ich das Recht zu haben auf folgendes aufmerksam zu machen:Sonderschüler wird man schon durch die Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt.Dort wird festgestellt das man nicht in einer "normalen Grundschule" zurecht kommt.Eltern verlassen sich auf solche Aussagen.Wenn man noch einen Sprachfehler(z.Bsp. stottern,lispeln...)aufweist kann es durchaus passieren das man erst einmal auf eine Sprach-heilschule kommt.Ist der Sprachfehler dann behoben kommt man auf eine Sonderschule da der Einschulungstest von damals ja eine Lernschwäche festgestellt hatte.Kommt man dann zufällig in eine Sonderschule mit den Schwerpunkten"Lernschwäche und schwer erziehbar" hat man absolutes Pech!Bitte immer vorher die web. Seite der zukünftigen Schule besuchen(denn dort steht die genaue bezeichnung der Schule),dies ist mir erst Jahre später auf gefallen.Aber man kann jeder Zeit verbindung mit dem zuständigen Schulverwaltungsamt auf nehmen und seine Bedenken äußern,dies taten wir und wechselten nach langer Schulzeit (auf obig genannter Schule für schwer erziehbare)die Sonderschule.Der Beste wechsel für meinen Sohn.Er erhielt keinen Abschluß weil die Schupflicht von 10 Jahren erfüllt war und die Rektorin der letzten Sonderschule mich darüber informierte das Sonderschüler eine Schulpflicht(besser gesagt eine Schulbesuchszeit )von genannten Jahren haben und darüber hinaus kein Anspruch mehr auf Sonderschulbildung besteht.Traurig aber Wahr.Irgendetwas läuft doch hier Falsch.Mittlerweile geht mein Sohn auf eine Abendschule(ganz Normale Schulform) um wenigstens seinen Hauptschulabschluß nach zu machen.Es klappt,manchmal schlecht, manchmal gut was die Geschichtsnote:1 bestätigt.Wir werden noch lange daran arbeiten müssen um Lernen zu lernen(das haben die Sonderschulen versaut,bis auf die letzte).Ich bin optimistisch und bleibe dies auch.Wenn ich Heute noch einmal alles ändern könnte ich würde alles anders machen!
Hat man als Schüler wirklich das Recht auf Bildung!?!?
Ich habe eine kleine aber entscheidene Frage und zwar habe ich als Schüler wirklich das Recht auf Bildung?
Ich frage, da ich es noch nie erlebt habe, dass man an einem Gymnasium so viele wirklich inkompetente Lehrer, die die Schüler fragen ob das so richtig ist und zwar nicht um den Schüler abzuprüfen, sondern weil sie es einfach nicht wissen. Es ist wie ich finde erbärmlich und wenn man sich dann mal traut auf die "Barikaden" zu gehen und sich bei der höheren Instanz zu beschweren, muss man leider immer mit Konsequenzen bei dem Lehrer/in rechnen.
Ich bekomme so langsam das Gefühl, dass manche Lehrer/in (es gibt zum Glück auch kompetente Lehrer) einfach überhaupt 1. keine Lust auf den Unterricht haben 2. kein fachliches besitzen und 3. so stur ihren Stoff "durchziehen" wollen, dass sie keinerlei Abweichungen bzw. bei Unverständnis Nachfragen zu lassen und ich finde das in einem Land wo immer gesagt wird: "die Kinder sind unsere Zukunft und ihre Bildung ist unsere Kraft" es einfach nur (entschuldigung für meine Ausdrucksweise) scheiße und frage mich Tag für Tag, ob ich wirklich das Recht auf Bildung habe?!
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Übungsaufgaben für Nachhilfe und Förderung
Motivierende Materialien für die Förderung Ihres Kindes in den Fächer Mathe, Deutsch und Englisch. Alle Materialien wurden von Lehrern verfasst und haben sich in der Praxis bewährt.
www.foerdermaterialien.de
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
§ 47Beendigung des Schulverhältnisses
2. die Eltern die Schülerin oder den Schüler schriftlich abmelden,
Viele Schulleiter meinen, die hätten da mehr Rechte, dem ist aber nicht so.
Oftmals ist auch die Angst vor einer zugeringen Klassenstärke (<18) der Motor dafür Kinder mitzuschleifen, ohne auf diese einzugehen.
§46
(7) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die Schule wechselt, wird im Rahmen der Verweildauer in die Schulstufe, die Schulform und die Klasse oder Jahrgangsstufe aufgenommen, die dem bisherigen Bildungs¬gang und dem Zeugnis entsprechen. Näheres zum Schulformwechsel be¬stimmen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Zitat: „Mir wurde mitgeteilt, das sie noch zu jung ist um die Schule zu wechseln.“
Dies ist absoluter Quatsch.
Such dir eine andere Schule, frage nach ob die dein Kind Aufnehmen, wenn ja meldest du dein Kind ab und lässt dir von der alten Schule ein Übergangszeugnis nach §7 Abs.8 APO-SI geben.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI-07-08.pdf
Astra