Der Lehrer darf - bei Unterrichtsausfall - nachfragen, ob das Kind beim Arzt war (Bestätigung des Termins oder eben die Krankmeldung), das lässt man sich normalerweise aber als Bescheinigung bringen und fragt nicht selber beim Arzt nach;
Die ärztliche Schweigepflicht gilt immer, solange nicht der Patient bzw. dessen Sorgeberechtigte Mitteilungen erlauben.
Der Lehrer bestimmt nicht über die Arztwahl des Kindes, es sei denn, ärztliche Behandlung wird während der Unterrichtszeit nötig und die Erziehungsberechtigten sind nicht erreichbar, dann muss er den Notarzt oder sonst einen erreichbaren Arzt rufen);
Ich habe drei Fragen:
1.Darf ein Lehrer Auskunft bei dem Arzt über das Kind hollen?(Ob das Kind wirklich da war? Welche Beschwerden hat das Kind?)
2.Darf ein Lehrer bestimmen zu welchem Arzt das Kind gehen soll wenn es krank ist?
3.Darf der Arzt dem Lehrer Auskunft über das Kind geben?
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Die ärztliche Schweigepflicht gilt immer, solange nicht der Patient bzw. dessen Sorgeberechtigte Mitteilungen erlauben.
Der Lehrer bestimmt nicht über die Arztwahl des Kindes, es sei denn, ärztliche Behandlung wird während der Unterrichtszeit nötig und die Erziehungsberechtigten sind nicht erreichbar, dann muss er den Notarzt oder sonst einen erreichbaren Arzt rufen);