Oberlin-Seminar

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Abzoge der Schüler am Oberlin
von GehtnichtzumOberlin (Schüler), 20. Mär 20:09
Fangen wir mal ganz von vorne an:
ihr müsst eure Eltern mit bringen, wenn ihr euren Schulvertrag unterschreiben wollt, solange ihr unter 27Jahre alt seit. Ihr macht einen Vertrag mit einer "Fachschule", die laut Bafög-Bestimmungen nur eine Berufsfachschule ist. Somit habt ihr nur noch einen Baföganspruch von maximal 212,-€ statt den maximalen Bedarfssatz von etwas mehr als 500€.

Zeitgleich unterschreibt ihr, dass ihr Gesamtschuldner seit, dass heißt falls eure Eltern das Schulgeld nicht zahlen, seit ihr daran. Sobald eure Eltern eine Rate vergessen oder nicht zahlen können, wird sofort der Jahresbeitrag fällig.
Wenn eure Eltern nicht zahlen oder nicht zahlen können und ihr nicht mehr bei euren Eltern wohnt, erfahrt ihr nichts davon. Ihr habt auch keine Möglichkeiten euch bei der Schule oder Schulgeldstiftiung zu informieren. Die Schulgeldstiftung wird wird euch irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen, den ihr wahrscheinlich widersprechen werdet, womit die ganzen Probleme erst richtig anfangen. Weil der Anwalt der Schulgeldstiftung wird euch erklären, dass er einen Titel gegen euch braucht, damit die Schulgeldstiftung sich das Geld von euch wieder holen kann, wenn ihr irgendwann mal arbeiten geht. In eurem Schulvertrag unterschreibt ihr allerdings, dass die Einrede der Verjährung nicht möglich ist. Warum also ein Gerichtsverfahren gegen euch mit ca.300-400€ Gerichts- und Anwaltskosten, auf denen ihr selbstverständlich sitzen bleibt, wäre hier eine berechtigte Frage. Die Antwort lautet, der Anwalt braucht Geld, denn wenn ihr die Schulden, die ihr von euren Eltern erhalten habt, bezahlen wollt, wird euch dies verwährt, da es ein schwebendes Verfahren gegen euch gibt. Bei Gericht erklärt euch dann der Rihter, dass die preiswerteste Variante eine Schuldanerkennung ist. Dies werdet ihr wahrscheilch auch machen, weil ihr ja Gesamtschuldner seit. Sobald der Titel dann vorhanden ist und ihr wieder versucht Gespräche zu führen, um euch Schulden abzubezahlen und auf einen Termin bei eurem Bearbeiter in der Schulgeldstiftung wartet, wird der Anwalt schon mal ganz aktiv und schickt den Gerichtsvollzieher los, obwohl ihr euch bei der Schulgeldstiftung gemeldet habt. Der Gerichtsvollzieher kostet euch dann noch mal ca. 50% eurer Schulden zusätzlich. Der Gerichtsvollzieher braucht sich nicht anzumelden und kann vorbeikommen wann er möchte, wenn er dann zwei Mal vor verlossener Tür stand, weil ihr ja in der Schule seit, dürfen sie eurer Wohnungschloss aufbrechen und ihr bezahlt dies natürlich.
In der Zwischenzeit versucht ihr vielleicht immer noch die Kontodaten der Schulgeldstiftung aufzutreiben, weil ihr euch das Geld von irgendwoher geliehen habt und es bezahlen wollt. Die Kontodaten werden euch natürlich auch vorenthalten, mit den Worten, "die bekommen Sie per Post", die seltsamer Weise niemals bei euch ankommt.
Nun sitzt ihr auf einen haufen Geld, den ihr braucht um eure Schulden loszuwerden und werdet es nicht los. Also versucht ihr es wieder bei der Schulgeldstiftung und schaltet allerspätestes jetzt eure Anwälte ein.

Nun denkt ihr vielleicht ich wäre ein Einzelfall und ich übertreibe ein wenig, aber Tatsache ist ich habe noch fünf weitere in meinem Jahrgang gefunden, die Problem mit der Schulgeldstiftung haben und vom Anwalt
angeschrieben werden, der natürlich für jedes Schreiben Geld berechnet.

Aber das Beste kommt immer am Schluss.

IHR ERHALTET NÄMLICH KEIN EXAMENSZEUGNIS, SOLANGE EURE SCHULDEN NICHT BEGLICHEN SIND.

Und ohne Zeugnis keine staatliche Anerkennung und somit keinen tariflichen Lohn, wenn ihr arbeiten geht.

Meine Empfehlung wäre, überlegt euch gut, was ihr unterschreibt und lasst den Schulvertrag auf jeden Fall von einen Anwalt prüfen, bevor ihr unterschreibt, auch wenn die Schule dies nicht zulassen möchte, da ihr vor Ort sofort unterscheiben sollt.






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